Moin zusammen,
bei uns ist ein Erbfall eingetreten. Der Erblasser hat zwei Kinder (Sohn und Tochter). Der Sohn bringt zwei Enkel und die Tochter einen Enkel mit.
Die Tochter wurde testamentarisch indirekt enterbt, indem das Erbe zu gleichen Teilen alleinig zwischen dem Sohn und den beiden zugehörigen Enkeln aufgeteilt werden soll.
Nun die Frage zum Pflichtteil: Welcher steht der enterbten Tochter zu, und welche Rolle spielt der zugehörige Enkel?
Meine Überlegungen:
A) Im Testament sind drei Alleinerben benannt. Theoretisch stünde ihr also als vierter Erbe 1/4 des Erbes zu, ergibt als Pflichtteil 1/8.
B) Der Pflichtteil berechnet sich allein aus der gesetzlichen Erbfolge, wodurch die testamentarisch gesetzten Enkel gar nicht in die Rechnung fallen. Der Pflichtteil wäre bei 2 Kindern demnach die Hälfte der Hälfte, also 25%.
-- Editiert von User am 18. September 2023 01:53
Erbaufteilung bei Enterbung
18. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. September 2023 | 01:16
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbaufteilung bei Enterbung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 18. September 2023 | 08:16
Von
Status: Unbeschreiblich (46239 Beiträge, 16406x hilfreich)
Variante B) ist richtig.
#2
Antwort vom 18. September 2023 | 10:48
Von
Status: Junior-Partner (5800 Beiträge, 1425x hilfreich)
ZitatDer Erblasser hat zwei Kinder (Sohn und Tochter). Der Sohn bringt zwei Enkel und die Tochter einen Enkel mit. :
Die Tochter wurde testamentarisch indirekt enterbt, indem das Erbe zu gleichen Teilen alleinig zwischen dem Sohn und den beiden zugehörigen Enkeln aufgeteilt werden soll.
Die Tochter wurde nicht "indirekt" enterbt, sondern direkt, indem ein Testament existiert, das den Sohn und die beiden Enkel als Erben einsetzt.
Zitat:Nun die Frage zum Pflichtteil: Welcher steht der enterbten Tochter zu, und welche Rolle spielt der zugehörige Enkel?
Die Tochter kann ihr Pflichtteil beanspruchen, ihr Kind (also der ihr zugehörige Enkel) spielt erbrechtlich hier keine Rolle.
Zitat:Meine Überlegungen:
A) Im Testament sind drei Alleinerben benannt. Theoretisch stünde ihr also als vierter Erbe 1/4 des Erbes zu, ergibt als Pflichtteil 1/8.
Der Tochter steht das Pflichtteil zu. Das Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.
Wenn der Erblasser kein anderslautendes Testament hat und keine Ehefrau, dann stehen dem Sohn und der Tochter jeweils 50% des Erbes zu, der Pflichtteil der Tochter beträgt also 25%.
Zitat:B) Der Pflichtteil berechnet sich allein aus der gesetzlichen Erbfolge, wodurch die testamentarisch gesetzten Enkel gar nicht in die Rechnung fallen. Der Pflichtteil wäre bei 2 Kindern demnach die Hälfte der Hälfte, also 25%.
So ist es.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.250
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten