Erbaufteilung bei Enterbung

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629388-48
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbaufteilung bei Enterbung

Moin zusammen,

bei uns ist ein Erbfall eingetreten. Der Erblasser hat zwei Kinder (Sohn und Tochter). Der Sohn bringt zwei Enkel und die Tochter einen Enkel mit.

Die Tochter wurde testamentarisch indirekt enterbt, indem das Erbe zu gleichen Teilen alleinig zwischen dem Sohn und den beiden zugehörigen Enkeln aufgeteilt werden soll.

Nun die Frage zum Pflichtteil: Welcher steht der enterbten Tochter zu, und welche Rolle spielt der zugehörige Enkel?

Meine Überlegungen:

A) Im Testament sind drei Alleinerben benannt. Theoretisch stünde ihr also als vierter Erbe 1/4 des Erbes zu, ergibt als Pflichtteil 1/8.

B) Der Pflichtteil berechnet sich allein aus der gesetzlichen Erbfolge, wodurch die testamentarisch gesetzten Enkel gar nicht in die Rechnung fallen. Der Pflichtteil wäre bei 2 Kindern demnach die Hälfte der Hälfte, also 25%.


-- Editiert von User am 18. September 2023 01:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46239 Beiträge, 16406x hilfreich)

Variante B) ist richtig.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5800 Beiträge, 1425x hilfreich)

Zitat (von go629388-48):
Der Erblasser hat zwei Kinder (Sohn und Tochter). Der Sohn bringt zwei Enkel und die Tochter einen Enkel mit.

Die Tochter wurde testamentarisch indirekt enterbt, indem das Erbe zu gleichen Teilen alleinig zwischen dem Sohn und den beiden zugehörigen Enkeln aufgeteilt werden soll.

Die Tochter wurde nicht "indirekt" enterbt, sondern direkt, indem ein Testament existiert, das den Sohn und die beiden Enkel als Erben einsetzt.

Zitat:
Nun die Frage zum Pflichtteil: Welcher steht der enterbten Tochter zu, und welche Rolle spielt der zugehörige Enkel?

Die Tochter kann ihr Pflichtteil beanspruchen, ihr Kind (also der ihr zugehörige Enkel) spielt erbrechtlich hier keine Rolle.

Zitat:
Meine Überlegungen:

A) Im Testament sind drei Alleinerben benannt. Theoretisch stünde ihr also als vierter Erbe 1/4 des Erbes zu, ergibt als Pflichtteil 1/8.

Der Tochter steht das Pflichtteil zu. Das Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.

Wenn der Erblasser kein anderslautendes Testament hat und keine Ehefrau, dann stehen dem Sohn und der Tochter jeweils 50% des Erbes zu, der Pflichtteil der Tochter beträgt also 25%.

Zitat:
B) Der Pflichtteil berechnet sich allein aus der gesetzlichen Erbfolge, wodurch die testamentarisch gesetzten Enkel gar nicht in die Rechnung fallen. Der Pflichtteil wäre bei 2 Kindern demnach die Hälfte der Hälfte, also 25%.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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