Hallo Freunde,
ich möchte folgendes Problem besprechen:
Angenommen, ein Erblasser hat seine drei Kindern zu gleichen Teilen als Erben bestimmt.
Es ist Geldvermögen vorhanden, dass nun auf einem gemeinsamen Erbenkonto liegt.
Eine Eigentumswohnung hat der Erblassern noch zu Lebzeiten einem der Kinder in vorgezogener Erbfolge überschrieben.
In diesem notariellen Vertrag, hat der Erblasser angeordnet, dass sich das Kind das die Wohnung bekommen hat, den Wert der Wohnung auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss.
Frage: Kann ein Teilungsplan mit nachfolgender Auseinandersetzung des Geldvermögens nach Begleichung der Erbfallschulden überhaupt erfolgen, bevor die Anrechnung des Wohnungswertes durchgeführt wurde?
Oder muss zuerst der Wertausgleich der Wohnung für die beiden andern Kinder geklärt sein?
Danke für jeden Rat.
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Erbauseinandersetzung - Anrechnung Wohnungswert
13. Oktober 2010
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Frage vom 13. Oktober 2010 | 09:36
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbauseinandersetzung - Anrechnung Wohnungswert
#1
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 18:30
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Wenn die Erben sich einig sind, ist alles kein Problem.
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#2
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 07:27
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Was wenn nicht?
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