Erbauseinandersetzung - Anrechnung Wohnungswert

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbauseinandersetzung - Anrechnung Wohnungswert

Hallo Freunde,
ich möchte folgendes Problem besprechen:
Angenommen, ein Erblasser hat seine drei Kindern zu gleichen Teilen als Erben bestimmt.
Es ist Geldvermögen vorhanden, dass nun auf einem gemeinsamen Erbenkonto liegt.
Eine Eigentumswohnung hat der Erblassern noch zu Lebzeiten einem der Kinder in vorgezogener Erbfolge überschrieben.
In diesem notariellen Vertrag, hat der Erblasser angeordnet, dass sich das Kind das die Wohnung bekommen hat, den Wert der Wohnung auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss.
Frage: Kann ein Teilungsplan mit nachfolgender Auseinandersetzung des Geldvermögens nach Begleichung der Erbfallschulden überhaupt erfolgen, bevor die Anrechnung des Wohnungswertes durchgeführt wurde?
Oder muss zuerst der Wertausgleich der Wohnung für die beiden andern Kinder geklärt sein?

Danke für jeden Rat.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4667x hilfreich)

Wenn die Erben sich einig sind, ist alles kein Problem.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Was wenn nicht?

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