Erbauseinandersetzung Ausgleichszahlung

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbauseinandersetzung Ausgleichszahlung

Hallo zusammen,

eine Erbengemeinschaft besteht aus 2 Parteien A und B. Es wurde ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben. Eine Ausgleichszahlung wurde von A an B überwiesen. In einem § dieses Vertrages wurde folgendes festgehalten:

"Mit dieser Erbauseinandersetzung ist die Erbengemeinschaft vollständig aufgehoben. Alle mit dem Erbfall im Zusammenhang stehenden Ansprüchen der Beteiligten zueinander sind mit Durchführung dieses Vertrages ausgeglichen."

A verlangt nach drei Monaten (nach Zahlung der Ausgleichszahlung) eine Zahlung von B, da vor der Erbauseinandersetzung weitere Kosten entstanden sind (gezahlte Nebenkosten), die wohl nicht berücksichtigt wurden.

Muss B zahlen?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4609x hilfreich)

Zitat (von MarcelLinz):
A verlangt nach drei Monaten (nach Zahlung der Ausgleichszahlung) eine Zahlung von B, da vor der Erbauseinandersetzung weitere Kosten entstanden sind (gezahlte Nebenkosten), die wohl nicht berücksichtigt wurden.

Muss B zahlen?

Nein.

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