Hallo zusammen,
eine Erbengemeinschaft besteht aus 2 Parteien A und B. Es wurde ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben. Eine Ausgleichszahlung wurde von A an B überwiesen. In einem § dieses Vertrages wurde folgendes festgehalten:
"Mit dieser Erbauseinandersetzung ist die Erbengemeinschaft vollständig aufgehoben. Alle mit dem Erbfall im Zusammenhang stehenden Ansprüchen der Beteiligten zueinander sind mit Durchführung dieses Vertrages ausgeglichen."
A verlangt nach drei Monaten (nach Zahlung der Ausgleichszahlung) eine Zahlung von B, da vor der Erbauseinandersetzung weitere Kosten entstanden sind (gezahlte Nebenkosten), die wohl nicht berücksichtigt wurden.
Muss B zahlen?
Danke euch!
Erbauseinandersetzung Ausgleichszahlung
2. März 2023
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Frage vom 2. März 2023 | 11:10
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbauseinandersetzung Ausgleichszahlung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. März 2023 | 12:57
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 4609x hilfreich)
ZitatA verlangt nach drei Monaten (nach Zahlung der Ausgleichszahlung) eine Zahlung von B, da vor der Erbauseinandersetzung weitere Kosten entstanden sind (gezahlte Nebenkosten), die wohl nicht berücksichtigt wurden. :
Muss B zahlen?
Nein.
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