Hallo,
folgende Konstellation:
die Brueder A & B haben in Erbengemeinschaft von Vater X zu je 50% ein Haus geerbt. A kauft B den 50%-Anteil zum Marktwert ab. Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein solcher Erwerb zur Auseinandersetzung des Erbes von der Grunderwerbssteuer frei, nicht wahr?
B moechte wiederum nun das Haus an seine Tochter C (Enkelin von X) zum Marktwert verkaufen. Ein Verkauf an Verwandte in gerader Linie ist Grunderwerbssteuerfrei, richtig?
Waere dieser Weg also legal, damit C das Haus grunderwerbssteuerfrei kaufen kann?
(Theoretisch sollte C das Haus bereits zu Lebzeiten von Opa X erwerben, dazu ist es aber durch das Versterben des X nicht mehr gekommen, so dass nun die obige Erbsituation eingetreten ist.)
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Erbauseinandersetzung Haus verkaufen
12. September 2012
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Frage vom 12. September 2012 | 21:40
Von
Status: Lehrling (1469 Beiträge, 250x hilfreich)
Erbauseinandersetzung Haus verkaufen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. September 2012 | 20:26
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 17. September 2012 | 09:03
Von
Status: Unbeschreiblich (48969 Beiträge, 17240x hilfreich)
Auch der direkte Verkauf durch die Erbengemeinschaft an C im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ist nach meiner Kenntnis grunderwerbsteuerfrei, vermeidet aber doppelte Gebühren bei Notar und Grundbuchamt.
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#4
Antwort vom 17. September 2012 | 12:32
Von
Status: Lehrling (1469 Beiträge, 250x hilfreich)
@cruncc...diese Gesetzestexta waren mir bekannt und ich wollte mit meiner Frage nur sichergehen, ob ich sie (als Laie) richtig interpretiere. Ich nehme das mal als Ja.
@hh, das wäre ja sogar eine noch bessere Variante. Ein Notar sollte da doch sicherlich 100% verlässliche Auskunft geben können?
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