hallo Ihr Rechtsexperten.
Ich brauche Euren Rat in folgender Sache.
Zwei Erben streiten um den Wert einer geerbten Immobilie.
Erbe A möchte seinen Anteil verkaufen und sieht den Wert höher als Erbe B, welcher die Immobilie ganz übernehmen und Erbe A auszahlen möchte.
Erbe B hat die Teilungsversteigerung beantragt.
Erbe A hat nun einen Kaufinteressenten gefunden, welcher die Immobilie sofort kaufen möchte und einen Preis bietet, welcher höher ist als das Angebot von Erbe B.
Erbe A wäre mit dem Preisangebot des Kaufinteressenten einverstanden und hat Erbe B vorgeschlagen, die Immobilie zu diesem Preis zu verkaufen, bzw. die Auszahlung seines Erbteil auf der Preisbasis des Kaufinteressenten vorzunehmen.
Erbe B lehnt beide Vorschläge ab und will die Teilungsversteigerung weiter betreiben.
Der Kaufinteressent möchte sofort kaufen. Der Versteigerungstermin wäre evtl. erst in 2 oder 3 Monaten.
Der Kaufinteressent könnte wegen zu langer Verfahrensdauer sein Angebot zurückziehen und die Immobilie später an einen anderen Bieter zu einem geringeren Preis versteigert werden.
Kann Erbe A in diesem Fall rechtmäßig Schadenersatz auf Basis der Differenz von Erbe B fordern ?
Hätte eine solche Forderung Aussicht auf Erfolg in einem Rechtstreit?
herzliche Grüße,
braucherat 123
Erbauseinandersetzung-Immobilienverkauf vor gepl. Versteigerung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Experten gibts nebenan, gegen eine handvoll Dollar.
Fordern kann man alles.
Nein, die Erfolgsaussichten wären nicht gut. Einen "Kaufinteressenten" kann man schnell herzaubern, und der kann auch jeden Preis bieten, denn das ist ganz unverbindlich. Aufgrund eines solchen "Angebots" wird man keinen Schadenersatz bekommen.
Zudem wird ein echter Interessent wohl gern zwei bis drei Monate warten auf die Versteigerung mit der Aussicht, die Immobilie dann billiger zu ersteigern.
danke für die rasche Antwort, bear.
Der Kaufinteressent ist real und nicht irgenwie "hergezaubert". Er will auch nicht lange warten, da seine neue Arbeitstelle sehr weit von seinem jetzigen Wohnort ist und er er selbst momentan einen guten Käufer für seine derzeitige Eigentumswohnung hat.
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Ich glaube Ihnen das, aber Schadensersatz im Nachhinein, weil er mehr zahlen wollte, wird es kaum geben. Denn verbindlich wäre sein Angebot erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Man kann auch Erbe B nicht verdenken, daß es die bereits laufende Versteigerung nicht stoppen will, um mehr zu bezahlen.
Die einzige Lösung wäre wahrscheinlich, wenn man sich irgendwo in der Mitte einigt.
hallo bear,
ich habe darüber nachgedacht. Dabei sind folgende Fragen aufgekommen, die ich hier zur Diskussion stellen möchte.
1. Ist es der Sinn einer Teilungsversteigerung, einem Erben Preisvorteile einzuräumen, wenn ein andere Erbe dadurch finanzielle Nachteile hat ?
2. Ist es der Sinn einer Teilungsversteigerung, Erbe A unkalkulierbaren Risiken auszusetzen ?
(z.B. wenn der Höchstbietende mit dem Zuschlag sofort Eigentümer mit allen Rechten wird und nachfolgend sein Gebot nicht bezahlt)
Grüße, braucherat 123
p.s. das aktuelle Preisangebot liegt in der Mitte der Vorstellungen von A und B.
-- Editiert von braucherat 123 am 29.07.2015 16:21
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