Liebe Forumsteilnehmer,
wir sind eine Erbengemeinschaft mit drei Beteiligten und besitzen ein Einfamilienhaus. Ein Erbe möchte nun aus der Erbengemeinschaft austreten und seinen Anteil an uns zwei Verbleibenden veräußern.
Berechnet sich die Höhe seines, ihm zustehenden, Anteils nach dem Verkehswert oder dem Ertragswert des Hauses, das zur Zeit vermietet wird? Über eine Antwort oder einen Ratschlag würde ich mich sehr freuen.
Danke
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"isis"
Erbauseinandersetzung - Verkehrswert oder Ertragswert des Hauses?
31. Januar 2004
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Frage vom 31. Januar 2004 | 19:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbauseinandersetzung - Verkehrswert oder Ertragswert des Hauses?
#1
Antwort vom 31. Januar 2004 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (50033 Beiträge, 17525x hilfreich)
Das bemisst sich nach dem Verkehrswert, wie beim Kauf oder Verkauf jeder anderen Immobilie.
Und jetzt?
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