Hallo,
mein Bruder bzw. ich wurde von einem Notar wegen einer Erbauseinandersetzung angeschrieben. Aus dem beigefügten Stammbaum lässt sich ersehen, dass wir möglicherweise als Teilerben (vermutlich eines Hauses) in Frage kommen. Aus dem Anschreiben geht dies nicht hervor, genausowenig irgendwelche Angaben zum Tod des Erblassers - wir haben zu dieser Familie keinen Kontakt. Wir werden lediglich aufgefordert Auskunft ( Erbnachweis, Urkunden) zum Tod meiner Oma und meines Vaters zu geben.
Weder mein Bruder noch ich haben Interesse an einer Erbschaft.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir das etwaige Erbe noch ausschlagen können.
Außerdem war ich der Meinung, das das Gericht tätig wird, um Urkunden und Testamente aufzuspüren und mögliche Erben anzuschreiben. Kann denn ein Notar überhaupt Auskunft von uns verlangen.
Mit freundlichem Gruß
Guinan
Erbauseinandersetzung - Wir werden aufgefordert Auskunft zum Tod von Oma und Vater zu geben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Guten Morgen Guinan,
i.d.R. freuen sich Menschen wenn Sie etwas erben, aus diesem Grund wird der Notar Sie auch angeschrieben haben, mit der Vermutung dass Interesse an der Annahme einer solchen Erbschaft besteht. Sobald der Erbfall eingetreten ist und sobald Sie davon in Kenntnis gesetzt wurden, haben Sie die Möglichkeit gem. § 1946 BGB
die Erbschaft auszuschlagen. Dazu reicht eine kurze Mitteilung an das zuständige Nachlassgericht oder den amtierenden Notar. Wahrscheinlich ist das Nachlassgericht in der Angelegenheit noch garnicht tätig und hat Sie aus diesem Grund auch noch nicht informiert. Dem Notar müssen Sie grds. keine Informationen erteilen, bei einer Erbauseinandersetzung könnte es natürlich zu einer gerichtlichen Ladung als Zeuge kommen, bei der dann evtl. etwaige Dokumente vorgelegt werden müssen. Da sowas bislang aber noch nicht abhängig ist sollten Sie das ganze mal ganz gelassen angehen, sollten Sie wirklich Teilerben sein, so wird man sich sicherlich darüber freuen, dass Sie die Erbschaft ausschlagen möchten. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass ein Notar bei der notariellen Beglaubigung eines Antrags auf Ausstellung eines Erbscheins dazu verpflichtet ist zu überprüfen ob evtl. andere Erben in Frage kommen würden und vor allem was zuvor genau testiert wurde. Solche Angaben müssen vom Antragsteller sogar an Eides statt versichert werden.
Beste Grüße,
flo
-- Editiert von f!o am 19.11.2004 11:45:56
Hallo Flo,
Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Dann lehne ich mich jezt erstmal gelassen zurück und harre der Dinge die da kommen.
Guinan
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