Erbauseinandersetzung an einer Immobilie mit bestehendem Nießbrauch

4. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
MrBobRob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbauseinandersetzung an einer Immobilie mit bestehendem Nießbrauch

Hallo zusammen,

für einige Antworten und Anregungen zu dem nachstehend geschilderten Fall wäre ich sehr dankbar. Folgende Situation:

Ein Grundstück mit Gebäude gehört Herrn H und Frau F gemeinschaftlich. Beide leben getrennt, sind aber gemeinsame Eigentümer des Grundstücks und haben sich für den Todesfall des jeweils anderen gegenseitig lebenslangen Nießbrauch an dem Grundstück eingeräumt. Herr H und Frau F haben 3 gemeinsame Kinder K1, K2 und K3.

Nach dem Tod von Herrn H entsteht folgende Situation:
Die Kinder K1, K2 sowie die Mutter (also Frau F) bewohnen das Grundstück, welches nunmehr zur Hälfte Frau F und zu je einem Sechstel den 3 Kindern gehört. Der Nießbrauch liegt weiterhin allein bei Frau F. K3 bewohnt das Grundstück nicht und möchte sich gern auszahlen lassen. Die Miteigentümer K1 und K2 verweigern K3 die Aufteilung des Erbes bzw. die Auszahlung. K3 befürchtet nun, dass (abgesehen davon, dass K3 keinerlei Nutzen aus dem Eigentum an der Immobilie zieht) bei einem Fortbestehen der Eigentümerschaft an der Immobilie eventuell Kosten auf K3 zukommen könnten.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

- können durch das Bestehen der Eigentümerschaft Kosten auf K3 zukommen?
- Im Fall einer Zahlungs-Unfähigkeit von K1 und K2 (was wohl trotz des Erbes mittelfristig zu erwarten ist): müsste K3 dann für alle Beteiligten der Eigentümergemeinschaft aufkommen?
- kann K3 eine Auszahlung verlangen?
…es existiert ein Gutachten, welches den Wert der Immobilie festgestellt hat
…neben der Immobilie gibt es noch weitere Erbstücke
- Wie müsste K3 hierbei vorgehen?
- Wenn eine Teilungsversteigerung der einzige Ausweg ist, aber sich bei einer Versteigerung wegen des Nießbrauchs kein Käufer findet:
Wie kann K3 aus der Eigentümerschaft heraus kommen?
Könnte K3 beispielsweise seinen Anteil an eine gemeinnützige Organisation verschenken, um aus der Eigentümergemeinschaft herauszukommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49462 Beiträge, 17383x hilfreich)

Zitat:
- können durch das Bestehen der Eigentümerschaft Kosten auf K3 zukommen?


Ja

Zitat:
- Im Fall einer Zahlungs-Unfähigkeit von K1 und K2 (was wohl trotz des Erbes mittelfristig zu erwarten ist): müsste K3 dann für alle Beteiligten der Eigentümergemeinschaft aufkommen?


Mir fallen gerade keine Kosten ein, die K3 nicht beeinflussen könnte. K3 könnte sich weigern, der Maßnahme, die die Kosten verursacht zuzustimmen. Andernfalls kann das passieren

Zitat:
- kann K3 eine Auszahlung verlangen?


Nein

Zitat:
- Wenn eine Teilungsversteigerung der einzige Ausweg ist, aber sich bei einer Versteigerung wegen des Nießbrauchs kein Käufer findet:
Wie kann K3 aus der Eigentümerschaft heraus kommen?


Er könnte selbst für einen Dumpingpreis kaufen.

Zitat:
Könnte K3 beispielsweise seinen Anteil an eine gemeinnützige Organisation verschenken, um aus der Eigentümergemeinschaft herauszukommen?


Das könnte K3 machen. Wirtschaftlich halte ich das für den schlechtesten Weg.

Wenn K3 für Kosten der übrigen Eigentümer aufkommen muss, kann K3 auf deren Eigentumsanteil eine Zwangshypothek eintragen lassen. Dann kann K3 warten, bis Frau F verstorben ist und somit der Nießbrauch entfällt. Anschließend wird das Haus verkauft oder zwangsversteigert und K3 bekommt sein Geld zurück.

2x Hilfreiche Antwort

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