Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen sei folgender Fall:
Der Vater stirbt und hinterlässt Frau und 2 volljährige Kinder.
Der Familie wird erst nach dem Tode bekannt, dass der Nachlass überschuldet war, somit schlagen alle gemeinsam das Erbe aus.
Genaue Forderungen der Gläubiger konnten auch mit Anwalt nicht genau ausgemacht werden, auch ob noch irgendwann etwas käme, konnten sie nicht abschätzen, daher die Ausschlagung.
Nun ist es so, dass vom Anwalt die Information kam, das restliche Geld vom Konto für die Beerdigung aufzuwenden. Dies sei soweit auch trotz Ausschlagung möglich und wurde von der Familie dann so getan.
Die Frage die jetzt jedoch im Raum steht ist folgende:
Der Vater befand sich im schwebenden Rentenverfahren, welches nun endlich bewilligt wurde. Rückwirkend wird von der RV nun Geld an die Krankenkasse, sowie das Arbeitsamt (bekam wegen Krankheit Arbeitslosengeld nach Aussteuerung zum Übergang in die volle Erwerbsminderungsrente) gezahlt, für die Zeit in der die Rentenversicherung eigentlich gezahlt hätte.
Daraus wird nun eine Überzahlung entstehen, die eigentlich an den Rentner gezahlt werden müsste. Kann die Familie diese Überzahlung nun ebenfalls in die Beerdigung fließen lassen ohne somit automatisch das Erbe doch angenommen zu haben?
Und kennt jemand Urteile oder Gesetzesquellen, die diese Art der Nachlassverwaltung klären?
Vielen Dank im Vorraus.
LG
Erbausschlagung, Beerdigungskosten durch Nachlass?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hilfreich könnte folgende Seite sein.
http://www.anwaelte-hain.de/index.php?mondfishPara=6_6_0_31_31
Auf der beschrieben wird, unter welchen umständen die Angehörigen die Beerdigungskosten zahlen müssen obwohl von allen seiten das Erbe ausgeschlagen wurde.
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Vielen lieben Dank, aber darum geht es ja leider nicht in diesem Fall. Die Angehörigen möchten die Beerdigung ja zahlen, musste das Erbe allerdings Ausschlagen, da es vermutlich überschuldet war...
Informationen zur Ausschlagung und Verantwortlichkeiten bei Beerdigungskosten findet man wirklich sehr viele, zu meinem Problem aber leider nicht :-(
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Die Rentennachzahlung geht ja sicher auf das Konto des Verstorbenen.
Legen Sie der Bank die Rechnung des Beerdigungsinstituts vor,
die überweist dann die Kosten.
Sollten Sie schon Vorkasse geleistet haben, lassen Sie sich
die Überzahlung zurück erstatten.
Bei und funktionierte das.
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Hallo und danke für die Antwort!
Leider ist dies nicht mehr möglich, da das Konto bereits aufgelöst wurde. Das Ganze zieht sich ja nun seit über 3 Monaten! Die Rentenversicherung hat sehr lange gebraucht und beim Antrag auf Witwenrente gleich für alle Überweisungen (Nachzahlung, Sterbegeld, Witwenrente) die Kontodaten der Witwe übernommen. Laut telefonischer Auskunft kann dies auch "leider" nicht mehr rechtzeitig geändert werden.
Da eine Vorkasse für die Beerdigungskosten aber stattgefunden hat, könnte Ihre Variante aber auch funktionieren, dafür würde ich aber gerne wissen, wo soetwas gesetzlich verankert ist. Haben Sie da irgendwelche Auskünfte für mich parat?
Haben Sie sehr viel Dank!
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Ich habe soeben selbst einige Dinge neu herausgefunden:
Kann man dieses auch in genanntem Fall anwenden?
§56 SGB I
- Sonderrechtsnachfolger
In diesem Fall wäre die Geldleistung ja gar kein Erbe, sondern eine Leistung die auf die mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt zu Lebzeiten lebende Witwe "verlagert" wird.
Oder habe ich das falsch verstanden!?
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