Erbausschlagung, Beerdigungskosten durch Nachlass?

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go325657-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbausschlagung, Beerdigungskosten durch Nachlass?

Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen sei folgender Fall:
Der Vater stirbt und hinterlässt Frau und 2 volljährige Kinder.
Der Familie wird erst nach dem Tode bekannt, dass der Nachlass überschuldet war, somit schlagen alle gemeinsam das Erbe aus.
Genaue Forderungen der Gläubiger konnten auch mit Anwalt nicht genau ausgemacht werden, auch ob noch irgendwann etwas käme, konnten sie nicht abschätzen, daher die Ausschlagung.
Nun ist es so, dass vom Anwalt die Information kam, das restliche Geld vom Konto für die Beerdigung aufzuwenden. Dies sei soweit auch trotz Ausschlagung möglich und wurde von der Familie dann so getan.
Die Frage die jetzt jedoch im Raum steht ist folgende:
Der Vater befand sich im schwebenden Rentenverfahren, welches nun endlich bewilligt wurde. Rückwirkend wird von der RV nun Geld an die Krankenkasse, sowie das Arbeitsamt (bekam wegen Krankheit Arbeitslosengeld nach Aussteuerung zum Übergang in die volle Erwerbsminderungsrente) gezahlt, für die Zeit in der die Rentenversicherung eigentlich gezahlt hätte.
Daraus wird nun eine Überzahlung entstehen, die eigentlich an den Rentner gezahlt werden müsste. Kann die Familie diese Überzahlung nun ebenfalls in die Beerdigung fließen lassen ohne somit automatisch das Erbe doch angenommen zu haben?

Und kennt jemand Urteile oder Gesetzesquellen, die diese Art der Nachlassverwaltung klären?

Vielen Dank im Vorraus.
LG

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go325657-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen lieben Dank, aber darum geht es ja leider nicht in diesem Fall. Die Angehörigen möchten die Beerdigung ja zahlen, musste das Erbe allerdings Ausschlagen, da es vermutlich überschuldet war...
Informationen zur Ausschlagung und Verantwortlichkeiten bei Beerdigungskosten findet man wirklich sehr viele, zu meinem Problem aber leider nicht :-(

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Rentennachzahlung geht ja sicher auf das Konto des Verstorbenen.
Legen Sie der Bank die Rechnung des Beerdigungsinstituts vor,
die überweist dann die Kosten.
Sollten Sie schon Vorkasse geleistet haben, lassen Sie sich
die Überzahlung zurück erstatten.
Bei und funktionierte das.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go325657-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!
Leider ist dies nicht mehr möglich, da das Konto bereits aufgelöst wurde. Das Ganze zieht sich ja nun seit über 3 Monaten! Die Rentenversicherung hat sehr lange gebraucht und beim Antrag auf Witwenrente gleich für alle Überweisungen (Nachzahlung, Sterbegeld, Witwenrente) die Kontodaten der Witwe übernommen. Laut telefonischer Auskunft kann dies auch "leider" nicht mehr rechtzeitig geändert werden.
Da eine Vorkasse für die Beerdigungskosten aber stattgefunden hat, könnte Ihre Variante aber auch funktionieren, dafür würde ich aber gerne wissen, wo soetwas gesetzlich verankert ist. Haben Sie da irgendwelche Auskünfte für mich parat?

Haben Sie sehr viel Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go325657-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe soeben selbst einige Dinge neu herausgefunden:
Kann man dieses auch in genanntem Fall anwenden?

§56 SGB I - Sonderrechtsnachfolger

In diesem Fall wäre die Geldleistung ja gar kein Erbe, sondern eine Leistung die auf die mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt zu Lebzeiten lebende Witwe "verlagert" wird.
Oder habe ich das falsch verstanden!?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen