Erbausschlagung, Nachlass hoffnungslos überschuldet

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.05.2021 11:23:22
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Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung, Nachlass hoffnungslos überschuldet

Hallo,

der Vater ist letzte Woche Mittwoch verstorben. Er hinterlässt drei leibliche Kinder und eine nachgeheiratete Ehefrau.

Die Kinder stellen nun fest, dass der Nachlass hoffnungslos überschuldet ist und wollen die Erbschaft ausschlagen.

Ein Testament gibt es nicht.

Dazu eine Frage zur Ausschlagung:

Was genau wird dazu benötigt?

Die Kinder haben noch keine Sterbeurkunde - nach Auskunft des Standesamtes fehlen zur Ausstellung der Sterbeurkunde noch

die Geburtsurkunde des verstorbenen Vaters (er war "Flüchtlingskind" und wurde im heutigen Polen geboren)
sein Personalausweis, ersatzweise eine Melderegisterauskunft über den letzten Wohnort
die Eheurkunde
Angabe, welcher Bestatter

Man kann also den Tod nicht "offiziell" nachweisen.

Angedacht ist, dies vor einem Notar zu erklären weil das Nachlassgericht seit Tagen nicht erreichbar ist und schon von der Telefonzentrale des Gerichts gesagt wurde, man müsse mit langen Wartezeiten für einen Termin warten.

Das größte Problem: die nachgeheiratete Ehefrau, 30 Jahre jünger als der mit 87 Jahren verstorbene Vater, hat sich als "Lebedame" entpuppt. Sie hat in nur 4 Jahren Ehe das gesamte Vermögen des eigentlich gut situierten Vaters durchgebracht.

Nicht nur die Lebedame ist derzeit mit unbekanntem Aufenthalt verdunstet, sondern auch die gesamte Wohnungseinrichtung inkl. aller persönlicher Papiere bis auf wenige wertlose Möbelstücke wie z.B. eine riesige Schrankwand aus Eiche massiv aus den 70ger Jahren...die Kinder haben nicht einmal Kontoauszüge gefunden um einen Überblick der Schuldensituation zu bekommen. Wir wissen nur, dass der auf einen Rollator angewiesene gewesene Vater im Alter von 83 Jahren kurz nach der Heirat noch einen Kredit für den Kauf eines Mercedes aufgenommen hatte, größtenteils finanziert über die BDK-Bank.

Der Mercedes ist verschwunden, natürlich.

Glücklicherweise ist das Haus schon bei der Erbauseinandersetzung nach der leiblichen Mutter vor 16 Jahren an eines der Kinder übertragen worden, der Vater hatte dort nur einen Nießbrauch.

Gemeldet ist die Lebedame allerdings noch unter der letzten Wohnortadresse des Vaters.

Als sofortige Schadensbegrenzung wollen die Kinder jetzt eine Nachlassverwaltung beantragen und natürlich so schnell wie möglich das Erbe ausschlagen. Denn es kommen schon Mahnungen über unbezahlte Rechnungen...

Das schlimmste ist aber, dass sich niemand um die Beerdigung kümmern will. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Nach schleswig-holsteinischem Bestattungsgesetz, hier zutreffend, ist die Ehefrau dafür verantwortlich und erst dann die Kinder. So zumindest die Auskunft vom Standesamt.

Der Vater liegt noch immer in einer Schublade des Krankenhauses in welchem er verstorben war.






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guest-12305.05.2021 11:23:22
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Frischling
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