Erbausschlagung - 6 Wochen später kam dann ein Brief das wir die Beerdigung bezahlen müssen?

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbausschlagung - 6 Wochen später kam dann ein Brief das wir die Beerdigung bezahlen müssen?

Hallo,

hallo mein Vater ist am 4.4 .2013 verstorben.

Allerdings hatte ich nie Kontakt zu ihn ,weil er als ich 2 war abgehauen ist .

Die einzige die ein wenig Kontakt zu ihn hatte ist meine Schwester ( Ab und zu per Telefon).

Da meine Schwester Kontakt zu ihn und seiner "neuen" Familie hatte hat sie es 1 Tag später erfahren das er tot ist.


ca. 6 Wochen später kam dann ein Brief das wir die Beerdigung bezahlen müssen,womit wir dann zum Anwalt gegangen sind weil ich es einfach nicht einsehen wollte für einen Vater zu zahlen der sich ein Leben lang nicht um seine Kinder gekümmert hat. Nicht einmal zum Geburtstag hat er angerufen,kein Unterhalt,rein garnix kam von ihn.


Natürlich sind das alles keine Argumente die den Staat interessieren ,was uns der Anwalt/Notar auch schnell klar machte.

Allerdings sagte er uns auch das wir das Erbe ausschlagen müssen ,es aber schwierig wird ,weil die 6 Wochen Frist schon abgelaufen sind wovon wir leider nichts wussten .

Ich/wir waren wirklich in der annahme das wenn man sich nicht meldet auch kein Erbe kommt.

Naja falsch gedacht.

Jedenfalls kam vom zuständigen Gericht dann ein Schreiben zurück in dem stand,dass sie die Erbausxchlagung überprüfen lassen,sie uns aber schon mitteilen könnten das sie zu fast 100 % verweigert wird da halt die Frist abgelaufen ist.

Das Problem ist das einzige was mein Vater zu vererben hat ist wirklich ein Riesen großer Berg Schulden.


Meine Frage ist nun beginnt die Frist mit Kenntnisnahme des Todestages oder beginnt sie mit dem Tag andem man erfährt das man Erbe geworden ist.

Oder ist das sogar das gleiche?

Würde mich über einen Antwort sehr freuen.

Danke schonmal :)

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

Das bringt mich aber leider nicht weiter.

Ich möchte wissen ob mich jemand informieren MUSS das ich Erbe geworden bin und auch ab dann erst die Frist läuft oder ob es reicht wenn uns einer nen Tag später vom tot in Kenntnis setzt .



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

Bitte im ersten Treffer von http://www.google.de/search?q=erbausschlagung+fristbeginn nachsehen.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Ich möchte wissen ob mich jemand informieren MUSS das ich Erbe geworden bin...
Sofern kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und du wirst "automatisch" Erbe und wirst hierüber von niemandem informiert. Dabei spielt es keine Rolle, dass du von der Frist nichts gewusst hast.

...und auch ab dann erst die Frist läuft oder ob es reicht wenn uns einer nen Tag später vom tot in Kenntnis setzt.
Die Frist beginnt hier mit Kenntnis vom Tode des Vaters.

Es gibt auch noch nach Annahme der Erbschaft die Möglichkeit, das Erbe auf den Nachlass zu beschränken indem man Nachlassinsolvenz beantragt.

...weil ich es einfach nicht einsehen wollte für einen Vater zu zahlen der sich ein Leben lang nicht um seine Kinder gekümmert hat.
Es ist aber trotzdem dein Vater, weshalb soll der Steuerzahler die Bestattung zahlen?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kevin1990
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 12x hilfreich)

Hier geht es leider nicht nur um die Bestattung sondern um mehrere 10000e Euro Schulden -.-

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