Hallo zusammen,
auch ich habe ein paar Fragen zu einem Erbfall.
meine Frau ist durch den Tod ihrer Großtante "eigentlich" erbberechtigt.
Vor 7 Jahren ist der Vater meiner Frau verstorben. Ihr Bruder und sie haben, das Erbe
ausgeschlagen (zumindest hat ein notarieller Termin stattgefunden). Bei der Ausschlagung ging es nicht darum, evtl. Schulden zu erben, sondern darum, dass ihre Mutter alles erhält und keine Auszahlung leisten muss. Darüber wurde auch nicht weiter nachgedacht, da der Todesfall schon tragisch genug war.
Gilt die Ausschlagung zum Erbe des Vaters nun auch für das Erbe der Großtante, da der Vater vorher in der Erbfolge steht ? Oder sind das von einander unabhängige Fälle?
Und wenn die Ausschlagung auch jetzt gilt, ist diese zumindest anfechtbar?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Grüße Ingo
Erbausschlagung - Gültigkeit auf Dauer ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Erbfälle sind unabhängig voneinander.
Ich bin gespannt. Es hat bereits ein Termin bei einem Notar mit einem Teil der anderen Erben stattgefunden. Dort ist diese Frage von Seiten des Notars aufgetaucht, worüber wir sehr erstaunt waren. Der war allerdings auch nicht auf Erbrecht spezialisiert und wurde auch aus einem anderen Grund aufgesucht. Unabhängig von dieser Frage hatten wir schon entschieden den Erbschein zu beantragen, da jetzt auch alle unterlagen dazu vorhanden sind.
Das Amtsgericht wird sich dann zum Sachverhalt äußern müssen.
Jetzt können wir wohl aber etwas beruhigter an die Sache rangehen.
-- Editiert IngMel am 07.03.2013 15:32
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§1946 BGB
ist sehr kurz und sehr eindeutig:
quote:<hr size=1 noshade>Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. <hr size=1 noshade>
Damit ist auch klar: "vorher nicht".
Ich verstehe nicht so ganz worauf sich dein "vorher nicht "bezieht.
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Danke jetzt hab ich es eindeutig verstanden. Ich konnte es mir auch nicht vorstellen, habe aber wie gesagt nichts gefunden, dass mir Klarheit verschafft hat.
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quote:
Bei der Ausschlagung ging es nicht darum, evtl. Schulden zu erben, sondern darum, dass ihre Mutter alles erhält und keine Auszahlung leisten muss.
Dann hat es sich wahrscheinlich gar nicht um eine Ausschlagung gehandelt, sondern um einen Erbauseinandersetzungsvertrag.
Bei einer Ausschlagung wäre ihre Mutter nämlich nicht Alleinerbin geworden.
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