Antwort vom 27.6.2013 | 08:45
Von Status: Schüler (437 Beiträge, 326x hilfreich)
Geht die Erbschaft dann automatisch auf den Enkel (minderjähriges einziges Kind des o.g.Vaters) über?
Kommt drauf an. Bei gesetzlicher Erbfolge werden schlicht die Erben nach den Ordnungen "abgeklappert". Bei gewillkürter Erbfolge kann das anders sein, je nach Inhalt des Testaments/Vertrages.
Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?
Grundsätzlich ja, unter Umständen braucht der gesetzliche Vertreter dann die Genehmigung des Familiengerichts.
Unter welchen Bedingungen?
Bedingungen für eine Ausschlagung gibt es grundsätzlich nicht. Sofern das Gericht ein Wort mitzureden hat, wird es die finanziellen Interessen des Minderjährigen im Auge haben. Nur unter diesem Gesichtspunkt darf dann gegebenenfalls auch ausgeschlagen werden.
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