Hallo,
ich habe eine Frage zur Erbausschlagung:
Angenommen, ein erbender Vater (einziges Kind) schlägt das Erbe
aus.
Geht die Erbschaft dann automatisch auf den Enkel (minderjähriges einziges Kind des o.g.Vaters) über?
Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?
Unter welchen Bedingungen?
Viele Grüße,
Royal Canin
-----------------
""
Erbausschlagung - Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Geht die Erbschaft dann automatisch auf den Enkel (minderjähriges einziges Kind des o.g.Vaters) über?
Kommt drauf an. Bei gesetzlicher Erbfolge werden schlicht die Erben nach den Ordnungen "abgeklappert". Bei gewillkürter Erbfolge kann das anders sein, je nach Inhalt des Testaments/Vertrages.
Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?
Grundsätzlich ja, unter Umständen braucht der gesetzliche Vertreter dann die Genehmigung des Familiengerichts.
Unter welchen Bedingungen?
Bedingungen für eine Ausschlagung gibt es grundsätzlich nicht. Sofern das Gericht ein Wort mitzureden hat, wird es die finanziellen Interessen des Minderjährigen im Auge haben. Nur unter diesem Gesichtspunkt darf dann gegebenenfalls auch ausgeschlagen werden.
-----------------
""
Hallo,
danke für die Antwort.
Und das gilt auch, wenn der Enkel kein Alleinerbe ist, sondern nur ein Pflichtteil bekommt?
Viele Grüße,
Royal Canin
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wenn der Enkel nicht enterbt wurde, hat er auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil (allenfalls Pflichtteilergänzungsansprüche).
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten