Erbausschlagung - Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbausschlagung - Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Erbausschlagung:

Angenommen, ein erbender Vater (einziges Kind) schlägt das Erbe aus.

Geht die Erbschaft dann automatisch auf den Enkel (minderjähriges einziges Kind des o.g.Vaters) über?

Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?

Unter welchen Bedingungen?


Viele Grüße,

Royal Canin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 332x hilfreich)

Geht die Erbschaft dann automatisch auf den Enkel (minderjähriges einziges Kind des o.g.Vaters) über?

Kommt drauf an. Bei gesetzlicher Erbfolge werden schlicht die Erben nach den Ordnungen "abgeklappert". Bei gewillkürter Erbfolge kann das anders sein, je nach Inhalt des Testaments/Vertrages.

Kann der minderjährige Enkel die Erbschaft auch ausschlagen?

Grundsätzlich ja, unter Umständen braucht der gesetzliche Vertreter dann die Genehmigung des Familiengerichts.

Unter welchen Bedingungen?

Bedingungen für eine Ausschlagung gibt es grundsätzlich nicht. Sofern das Gericht ein Wort mitzureden hat, wird es die finanziellen Interessen des Minderjährigen im Auge haben. Nur unter diesem Gesichtspunkt darf dann gegebenenfalls auch ausgeschlagen werden.

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#2
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Und das gilt auch, wenn der Enkel kein Alleinerbe ist, sondern nur ein Pflichtteil bekommt?

Viele Grüße,

Royal Canin

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1251x hilfreich)

wenn der Enkel nicht enterbt wurde, hat er auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil (allenfalls Pflichtteilergänzungsansprüche).

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