Folgendes.
Mein Bruder ist verstorben, seine Kinder haben das Erbe notariell ausgeschlagen.
Danach verstarb unsere Mutter. Nun stehen die Kinder meines verstorbenen Bruders parat um die Großmutter zu beerben. Was ja auch Rechtens ist.
Aber was mich ärgert:
das Erbe des Vaters wurde ausgeschlagen, da bekannt war das er Schulden hat.
Mein Bruder hat 10 Jahre im Haus unserer Mutter kostenlos gewohnt, unter der Vorausgabe das er sich um unsere Mutter kümmert, die in einem Pflegeheim in Spanien lebte. Er hat sich nicht um die Mutter gekümmert- und um das Haus auch nicht, so dass ein erheblicher Wertverfall esntstanden ist.
Nebenbei hat er im ersten Jahr sowohl die Rente als auch die Kosten der ärztlichen Behandlung (VBL) unterschlagen. Das heißt, er hat die Rechnungen eingereicht und die Ersstattung selbst behalten.
Nun ging es um eine geringe Summe die die Kinder meines Bruders bezüglich der Erbschaft übernehmen sollten, dies aber ablehnten.
Irgendwie bin ich ziemlich sauer! Kann man da von rechtswegen z.B. die Miete nachträglich vom Erbe abrechnen? Ob ich die Belege für die Unterschlagungen zusammen bekomme weiß ich nicht.
Hat jemand Erfahrung??
-----------------
"coriana"
Erbausschlagung-Nacherben
20. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2004 | 13:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung-Nacherben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Dezember 2004 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Was Dein Bruder gemacht hat, spielt in diesem erbfall überhaupt keine Rolle. Dein Bruder ist längst tot.
Dass Dich die ganze Geschichte ärgert, kann ich verstehen, spielt aber bei der Verteilung des Erbes keine Rolle.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2004 | 09:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo unsterblich,
danke für deine antwort.
ich habe mich inzwischen zwischen den möglichkeiten ein magengeschwür zu bekommen oder meinem grundsatz "gottes mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen" zu entscheiden. Das leben ist zu schön um sich mit erbschaftsstreitigkeiten zu belasten!
Gruß
Coriana
Und jetzt?
Schon
266.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten