Erbausschlagung-Nacherben

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
coriana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung-Nacherben

Folgendes.
Mein Bruder ist verstorben, seine Kinder haben das Erbe notariell ausgeschlagen.
Danach verstarb unsere Mutter. Nun stehen die Kinder meines verstorbenen Bruders parat um die Großmutter zu beerben. Was ja auch Rechtens ist.
Aber was mich ärgert:
das Erbe des Vaters wurde ausgeschlagen, da bekannt war das er Schulden hat.
Mein Bruder hat 10 Jahre im Haus unserer Mutter kostenlos gewohnt, unter der Vorausgabe das er sich um unsere Mutter kümmert, die in einem Pflegeheim in Spanien lebte. Er hat sich nicht um die Mutter gekümmert- und um das Haus auch nicht, so dass ein erheblicher Wertverfall esntstanden ist.
Nebenbei hat er im ersten Jahr sowohl die Rente als auch die Kosten der ärztlichen Behandlung (VBL) unterschlagen. Das heißt, er hat die Rechnungen eingereicht und die Ersstattung selbst behalten.
Nun ging es um eine geringe Summe die die Kinder meines Bruders bezüglich der Erbschaft übernehmen sollten, dies aber ablehnten.
Irgendwie bin ich ziemlich sauer! Kann man da von rechtswegen z.B. die Miete nachträglich vom Erbe abrechnen? Ob ich die Belege für die Unterschlagungen zusammen bekomme weiß ich nicht.
Hat jemand Erfahrung??

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"coriana"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was Dein Bruder gemacht hat, spielt in diesem erbfall überhaupt keine Rolle. Dein Bruder ist längst tot.

Dass Dich die ganze Geschichte ärgert, kann ich verstehen, spielt aber bei der Verteilung des Erbes keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coriana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo unsterblich,
danke für deine antwort.
ich habe mich inzwischen zwischen den möglichkeiten ein magengeschwür zu bekommen oder meinem grundsatz "gottes mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen" zu entscheiden. Das leben ist zu schön um sich mit erbschaftsstreitigkeiten zu belasten!
Gruß
Coriana

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