moin, ich mal wieder :o)
meine mutter ist am 27.10.2003 verstorben, sie hat schulden in höhe von ca. 60.000€ hinterlassen.
hab jetzt unter www.recht.de gelesen das die erbausschlagung 6 wochen nach kenntnisnahme des todes bei einem notar od. dem ortsgericht schriftlich "niedergelegt werden muss" u. ans nachlassgericht geschickt werden muss.
meine schwester u. ich haben den damaligen betreuer meiner mutter gefragt wie es wegen der erbausschlagung aussieht, der meinte das das nachlassgericht uns anschriebt u. wir dann 6 wochen zeit hätten.
nun meine frage:.
gilt die 6 wochen frist nach kenntnisnahme des todes, od. nach anzeige durch das nachlassgericht?
ps:. hab mal in einer infobroschüre gelesen das man auch das erbe annehmen kann u. beim nachlassgericht ne art insolvenz dingsda machen kann, man erbt zwar aber falls mehr schulden da sein sollten wird das eigene vermögen nicht belastet b.z.w nicht berührt.
thx pOtH
Erbausschlagung - Nachlassgericht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo pOtH,
dass Nachlassgericht muss eigentlich meines Wissens nichts anzeigen.
Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Erbe von der Erbschaft und dem Grund der Ausschlagung, also der Überschuldung des Nachlasses, Kenntnis erlangt.
Hat man die Frist versäumt, kann die Annahme der Erbschaft noch unter bestimmten Umständen angefochten werden.
Es kann auch eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden, womit sich die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt.
Gruß
MCNeubert
Hallo,
ist es möglich eine Erschaft anzutreten, die überschuldet ist, und dann in die private Insolvenz zu gehen, weil man selbst überschuldet ist, um zB. private Dinge aus dem Nachlass nicht zu verlieren.
Hört sich jetzt vielleicht brutal an,aber im Prinzip ist es dann doch egal, ob man 50 000 € oder 70 000 € Schulden hat, wenn man in eh in die Insolvenz geht.
Oder ist es gar Betrug, wenn man so eine Erbschaft annimmt?
Nordlicht
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