Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Erbrecht, Erbausschlagung.
Meine vor 14 Tagen verstorbene Mutter war die letzten 4 Jahre bis zum ableben in einer WG für Demenzkranke.
Die Miete wurde von Ihrer Rente bezahlt.
Für die zusätzlichen Pflegekosten ( Pflegestufe 2 ist dann das Sozialamt aufgekommen )
Da wir ( 4 kinder der verstorbenen ) jetzt nicht wissen was noch auf uns zukommen kann,
Rückzahlung der Pflege- Sozialhilfe etc.
überlegen wir ob wir das Erbe ausschlagen sollen.
Die Erblassende hat keinen Nachlass
( nur ca 900 Euro Kontobesitz , die wir allerdings schon für die Beerdigung verwendet haben )
Ansonsten gibt es keinen weiteren wertigen Nachlass.
Ihr Zimmer in dieser Pflege WG mussten wir auch schon auflösen.
Jetzt ist die Frage.
Sollen wir die Erbschaft ausschlagen, da noch unersichtliche Nachforderungen kommen könnten ?
danke für Antworten.
Erbausschlagung ?!
1. Dezember 2015
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Frage vom 1. Dezember 2015 | 14:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung ?!
#1
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 15:36
Von
Status: Philosoph (13596 Beiträge, 4835x hilfreich)
Wenn es nichts zu erben gibt, aber eventuelle Verbindlichkeiten im Raum stehen, sollte sicherlich das Erbe ausgeschlagen werden.
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