Erbausschlagung falsch datiert

17. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbausschlagung falsch datiert

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Erbausschlagung.

Es geht um folgende Konstellation:

Die Tante ist gestorben, kinderlos und unverheiratet. Sie wohnte zusammen mit ihrer Mutter in einer Eigentumswohnung.

Gesetzliche Erben sind die Mutter, ein Bruder und Neffen , da eine Schwester vorverstorben ist.

Die Oma soll weiterhin in der Wohnung leben. Aus diesem Grund fordert der Onkel eine Erbausschlagung. Die Neffen möchten das Erbe nicht ausschlagen, da ihre Mutter in der Vergangenheit schon mal beim Erbe übergangen wurde.
Sie schlagen der Oma vor ihren Erbteil zu übertragen, wenn diese ein entsprechendes Testament setzt , in dem sie die gesetzl. Erbfolge garantiert.

Die Oma stimmt dem zu, aber nach wenigen Tagen behauptet sie die Enkel würden Geld von ihr verlangen und sie aus der Wohnung vertreiben wollen. Die Enkel hatten ihr vorher mehrfach versichert, dass sie lediglich die Rechte ihrer Mutter beibehalten wollen und keine Auszahlung oder andere Ansprüche stellen werden. Sie sind bereit dies auch schriftlich zu versichern.

Der Onkel wirft den Neffen ebenfalls Erbschleicherei und Habgier vor. Die Neffen stimmen der Ausschlagung zu, da sie ihren Frieden wollen. Die Ausschlagungsfrist ist schon abgelaufen, aber der Notar hat die Kenntnisnahme des Todes verschoben, damit die Frist noch gültig ist.

Die Neffen haben Mailverkehr aus dem hervorgeht, dass sie Kenntnis hatten. Sie waren auch am ersten Todestag vor Ort und auch auf der Beerdigung. Es gibt also Zeugen, die bestätigen können, dass sie vom Todesfall wussten.

Außerdem haben Sie eine Kopie einer Versicherung, dass die Unterlagen nur eingeschickt werden, wenn auch der Onkel und sein Sohn das Erbe ausschlagen. Auf diesem Schriftstück steht das Datum des Tages der Unterschrift.

Können die Neffen die Ausschlagung anfechten, wenn sie erklären, dass sie irrtümlich dem falschen Datum zustimmten? Falls ja, welche Fristen gelten hierfür?

Vielen Dank.

Frederik

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2585 Beiträge, 412x hilfreich)

Zitat (von Frederik123):
Gesetzliche Erben sind die Mutter, ein Bruder und Neffen , da eine Schwester vorverstorben ist.


Irgendwas stimmt hier nicht.
Gesetzlicher Erbe müsste eigentlich (bei kinderloser Tante) erstmal die Oma sein.

Vielleicht komme ich aber auch mit dem Salat an ständig wechselnden Bezugspersonen in den Verwandtschaftsbeziehungen durcheinander... (wessen Oma, wessen Mutter, wessen Tante ist an welchem Punkt im Text gemeint?)

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#2
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, dass es etwas kompliziert formuliert ist. Es ist korrekt, dass die Oma (Mutter der Verstorbenen) erbt, aber da der Opa vorverstorben ist, welcher die andern 50% erben würde treten hier die Kinder des Opas ein. Da eine Tochter vorverstorben ist sind ihre Kinder( Neffen) Miterben.

Die Tatsache, dass die Neffen Erben sind steht aber gar nicht zur Debatte, da dies schon für alle Beteiligten klar ist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49318 Beiträge, 17349x hilfreich)

Zitat:
Können die Neffen die Ausschlagung anfechten, wenn sie erklären, dass sie irrtümlich dem falschen Datum zustimmten?


Was heißt zustimmen? Die Neffen haben das falsche Datum erklärt in Kenntnis, dass es falsch ist. Da werden sie sich nach meiner Auffassung nicht auf Irrtum berufen können.

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#4
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, die Frage ist im Grunde, ist diese Unterschrift überhaupt gültig, da sie faktisch nicht der Realität entspricht? Objektiv betrachtet ist die Frist ja abgelaufen und dies ließe sich auch belegen.

Kann man das ganze quasi für nichtig erklären?

Die Unterschrift wurde unter dem Druck emotionaler Erpressung gesetzt. Dies ist vermutlich rechtlich irrelevant, aber vielleicht macht der Kontext ein wenig mehr Sinn vor diesem Hintergrund.

Ansonsten Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49318 Beiträge, 17349x hilfreich)

Zitat:
Naja, die Frage ist im Grunde, ist diese Unterschrift überhaupt gültig, da sie faktisch nicht der Realität entspricht?


Man muss aufpassen, dass man nicht bei mittelbarer Falschbeurkundung landet (§ 271 StGB).

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

...in Tateinheit mit einer falschen Versicherung an Eides Statt.

Zitat (von hh):
Zitat:
Naja, die Frage ist im Grunde, ist diese Unterschrift überhaupt gültig, da sie faktisch nicht der Realität entspricht?


Man muss aufpassen, dass man nicht bei mittelbarer Falschbeurkundung landet (§ 271 StGB).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Bei einer Erbausschlagung wird keine Versicherung an Eides statt abgegeben.

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Stimmt, ich war gedanklich beim Erbschein. mea culpa

Zitat (von salkavalka):
Bei einer Erbausschlagung wird keine Versicherung an Eides statt abgegeben.

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#9
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Die Ausschlagung ist nach §1943 BGB unwirksam. Eine förmliche Anfechtung ist daher nicht möglich und auch überflüssig.
Allerdings wird das Nachlassgericht dies mangels Kenntnis nicht ohne weiteres berücksichtigen können.
Wenn man nicht handelt könnte ein Erbschein erteilt werden und einem Rechtsnachteile ereilen.

Auf die strafrechtliche Relevanz wurde indes bereits zutreffend hingewiesen.

Zitat (von Frederik123):


Die Ausschlagungsfrist ist schon abgelaufen, aber der Notar hat die Kenntnisnahme des Todes verschoben, damit die Frist noch gültig ist.

Wenn ich das richtig verstehe hat sich der Notar wohl auch wegen Beihilfe strafbar gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Yachios,

so wie ich es verstehe bedeutet das, dass das Nachlassgericht quasi die falsch datierte Ausschlagung mangels Kenntnis der Umstände als gültig anerkennen wird? Es käme uns sehr recht, wenn die Ausschlagung unwirksam wäre.

Den Teil mit dem Erbschein habe ich nicht so recht verstanden. Ich dachte der Erbschein wird nur erteilt , wenn man Erbe ist, was doch mit der Ausschlagung quasi nicht der Fall wäre?

Und ja, der Notar hat dies trotz Kenntnis der Umstände so abgesegnet. Die ganzen Umstände auch während der Ausschlagung waren seltsam. Wir bekamen einfach nur ein Formular hingelegt , quasi im Eingangsbereich und gar keine Belehrung oder Information. Die Informationen die wir erhielten kamen nur auf Rückfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frederik123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

mittlerweile habe ich Post und die Rechnung vom Notar erhalten. In dem Schreiben werde ich darüber informiert, dass meine Ausschlagung ans Amtsgericht versandt wurde, obwohl in dem Originaldokument eine Klausel stand, dass ich dafür verantwortlich sei, dass die originalen Unterlagen fristgerecht dort eingereicht werden. Da ich den Auftrag beim Notar nicht aufgegeben hatte, nehme ich an, dass die liebe Verwandtschaft dies geregelt hat.

Des Weiteren hat man mich nun Aufgefordert meine Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde unserer Mutter einzureichen, für die weitere Bearbeitung.

Kann mir einer erklären was mit der weiteren Bearbeitung gemeint ist? Ich dachte ich bin durch die Ausschlagung nun raus aus dem Thema und habe meine Ruhe. Wofür benötigt man nun weitere Unterlagen von mir?

Mittlerweile gibt es ein riesiges Zerwürfnis in der Familie, so dass ich gar keine Lust mehr habe mich mit diesem Thema bzw. dieser Familie aktiv zu befassen und die betroffene Verwandtschaft auch jegliches moralisches Recht verwirkt hat, dass ich nach ihrer Pfeife tanze. Daher wäre meine Frage, welche Konsequenz entsteht daraus, wenn ich meine Unterlagen nun einfach nicht einreiche bzw. es schleifen lasse?

Vielen Dank.

Frederik Alias "der naive Idiot der Familie" :-))

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