Hallo zusammen,
kurz die Situation:
- Tante gestorben
- eigener Sohn und Bruder schlagen das Erbe aus
- auch ich beabsichtige das Erbe auszuschlagen
- 2 minderjährige Kinder
- dauernd getrenntlebend aber gemeinsames Sorgerecht
Für die Auschlagung des Erbes habe ich ich vor persönlich beim Amtsgericht/Nachlassgericht vorstellig zu werden und das Erbe auszuschlagen.
Ich habe in dem Zuge vor auch das Erbe im Namen meiner Kinder auszuschlagen. Nun muss die Kindsmutter dem ja auch zustimmen.
Daher meine Frage:
Muss die Kindsmutter zwingend auch persönlich vorstellig werden, oder reicht eine Unterschrift auf einem entsprechendem Dokument aus?
Sozusagen als ein Zusatz zu meiner eigenen Ausschlagung des Erbes:
Durch meine Ausschlagung kommen meine minderjährigen Kinder
- xxxxx xxxxx, geb. xx.xx.xxxxx
- xxxxxx xxxxx, geb. xx.xx.xxxxx
als gesetzliche Erben und möglicherweise als Testamentserben in Betracht.
Wir, Name Vater und Name Mutter
schlagen hiermit aufgrund des uns zustehenden Sorgerechts für unsere minderjährigen Kinder die Erbschaft der verstorbenen Name Nachname aus.
Unterschriften beider Eltern
Reicht eventuell sogar eine (zweckgebundene) Vollmacht der Kindsmutter ?
-- Editiert von Degenhard am 27.01.2022 17:07
Erbausschlagung für minderjährige Kinder, getrennt aber gemeinsames Sorgerecht
27. Januar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2022 | 17:05
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbausschlagung für minderjährige Kinder, getrennt aber gemeinsames Sorgerecht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2022 | 17:58
Von
Status: Schlichter (7221 Beiträge, 4301x hilfreich)
ZitatMuss die Kindsmutter zwingend auch persönlich vorstellig werden, oder reicht eine Unterschrift auf einem entsprechendem Dokument aus? :
Ja. Die Ausschlagungserklärung muss entweder beim NG oder bei einem Notar unterschrieben werden.
Sinnvoll wäre es, eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Dann fällt nur eine Gebühr an.
#2
Antwort vom 27. Januar 2022 | 18:16
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatJa. Die Ausschlagungserklärung muss entweder beim NG oder bei einem Notar unterschrieben werden. :
Sinnvoll wäre es, eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Dann fällt nur eine Gebühr an.
Vielen Dank für die Antwort.
Das mit der gemeinsamen Erklärung könnte problematisch werden, da eine gemeinsame Terminsfindung mit der Kindmutter aus mehreren Grunden schwierig ist. Könnte ich grundsätzlich alleine zum Nachlassgericht und das Gericht geht dann auf die Mutter zu, bzw. die Mutter meldet sich selbständig in der Angelegenheit beim Gericht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2022 | 19:36
Von
Status: Schlichter (7221 Beiträge, 4301x hilfreich)
ZitatKönnte ich grundsätzlich alleine zum Nachlassgericht und das Gericht geht dann auf die Mutter zu, bzw. die Mutter meldet sich selbständig in der Angelegenheit beim Gericht? :
Die Mutter muss sich selbstständig um einen Termin kümmern, dabei solle man die 6-Wochen-Frist nicht aus den Augen verlieren.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
-- Editiert von cruncc1 am 27.01.2022 19:38
#4
Antwort vom 28. Januar 2022 | 07:34
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDie Mutter muss sich selbstständig um einen Termin kümmern, dabei solle man die 6-Wochen-Frist nicht aus den Augen verlieren. :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
Vielen Dank für deine Antwort!
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