Erbausschlagung im nachhinein ungültig?

20. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kamuffelchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung im nachhinein ungültig?

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen zur Erbausschlagung. Mein Opa ist vor ein paar Wochen gestorben. Da meine Mum und ich nicht wussten, ob er irgendwo noch Schulden hat oder so, haben wir das Erbe beim Nachlassgericht ausgeschlagen. Aber die wollten ja überhaupt nichts wissen, ob man irgendwas aus der Wohnung entfernt hat, ob man an seinem Konto war und so weiter. Das hat mich doch sehr gewundert, dann kann ja jeder kommen, nachdem er das Konto leer geräumt hat (angenommen, da liegt viel Geld drauf). Überprüfen die das im nachhinein noch und würden dann ggf. die Erbauschlagung als ungültig erklären? Oder ist das erledigt und da finden keine Überprüfungen statt?? Frage interessehalber, da ich mich für solche Rechtssachen interessiere.

Zweite Frage: Ein Grund für die Ausschlagung war auch, dass wir noch hätten 3 Monate seine Miete zahlen müssen und die Wohnung leer räumen + renovieren. Da er kein Geld hinterlassen hat, wären wir nicht in der Lage gewsen, diese Kosten aufzubringen. Mit der Erbausschlagung sind wir dieses Problem Wohnung nun ja auch los. Die Schlüssel haben wir dem Vermieter geschickt. Nun wird ja irgendwann noch der Bruder meines Opa angeschrieben und gefragt, ob er erben will und dann geht das ja immer so weiter, bis alle möglichen Erben durch sind. Muss der Vermieter dann auch so lange warten, bis er die Wohnung beräumen kann? Also kann der erst ausräumen, wenn alle mögl. Erben ausgeschlagen haben? Auf der einen Seite kann er ja hoffen, dass ein Erbe gefunden wird, dem dann die Kosten aufgedrückt werden, aber auf der anderen Seite kann doch der Vermieter auch nicht so viele Monate warten und am Ende sagen dann doch alle nein zum Erbe?!

Ich hoffe, ihr versteht, was ich wissen will :)

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Und wie habt ihr das mit der Beerdigung geregelt?

Die Mühlen des NG arbeiten langsam, aber oft gründlich.
Man kann den ganzen Vorgang beschleunigen, wenn man die Ausschlagungen gleich gesammelt macht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Überprüfen die das im nachhinein noch und würden dann ggf. die Erbauschlagung als ungültig erklären?
Es ist nicht Aufgabe des NG dies zu überprüfen.
Wenn ein Gläubiger nachweisen kann, dass z.B. Gegenstände oder Gelder "entwendet" wurden, kann das als Annahme der Erbschaft gelten und die Ausschlagung somit nichtig sein/werden.

Der Vermieter muss ggf. die Sachen einlagern.

Und wie habt ihr das mit der Beerdigung geregelt?
Die Rechnung bzgl. der Bestattungskosten kann bei der Bank abgegeben werden; die Kosten werden vom Konto des Erblassers überwiesen (sofern das Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist). Im übrigen sind die nächsten Angehörigen verpflichtet die Bestattungskosten zu übernehmen, auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Dies regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundelandes.



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