Hallo,
angenommen die Eltern versterben und hinterlassen auf Ihrem Konto 5000 Euro und ein 18 Jahre altes Auto, Wert weit unter 500 Euro.
Es sind 3 Kinder vorhanden.
Sohn A
Tochter B
Tochter C - besaß bis zum Tod Konto-Vollmacht, aber nicht über den Tode hinaus.
Es existiert kein Testament.
Ab wann beginnt für alle 3 Kinder die Frist das Erbe
auszuschlagen ?
Erbschein ist noch nicht beantragt.
Eltern aber bereits am 8.9. verstorben.
MfG
Jona
-- Editiert Jona84 am 27.10.2012 17:51
-- Editiert Moderator am 27.10.2012 18:35
Erbausschlagung - wann beginnt die Frist
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ab Kenntnis des Todesfalles
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Somit ist die Frist schon abgelaufen, oder ?
Das glaubt mir nämlich niemand, es heißt immer wir können doch nicht jetzt schon ans Erbe denken wenn die gerade erstmal beerdigt sind.
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Hallo Jona84,
die Ausschlagung
der Erbschaft kann grundsätzlich nur binnen sechs Wochen
erfolgen.
Die Frist beginnt
mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt.
Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung
gegenüber dem Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift des Rechtspflegers oder in öffentlich beglaubigter Form.
Hallo JuR,
noch eine Frage damit ich das richtig erklären kann - den Erbschein holt man sich also beim Nachlassgericht wenn man das Erbe annehmen möchte.
Und wenn man es abschlagen möchte muss man dann einfach einen Brief an das Nachlassgericht schreiben in der Art das man Kenntnis vom Tode von X und Y erlangt hat und das Erbe ablehnt ?
Denn vom Gericht selber kam ja kein Schreiben ob man es antreten möchte oder nicht.
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-- Editiert Jona84 am 27.10.2012 18:37
Es kommt auch kein Schreiben, denn die Nachfahren sollten den Fall doch meist mitbekommen. Die Form der Ausschlagung steht oben bereits:
quote:, d.h. man geht am besten persönlich mit Perso hin oder zu einem Notar.
Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift des Rechtspflegers oder in öffentlich beglaubigter Form.
Warum eigentlich ausschlagen, wenn Guthaben vorhanden sind? Man hat sonst (formal) nämlich nicht mal Anspruch auf Erinnerungsstücke. Eine Ausschlagung kommt u.U. auch gar nicht mehr in Betracht, wenn man den Nachlaß bereits geräumt hat. Das war dann Antritt des Erbes.
-- Editiert Seufz am 27.10.2012 19:13
Somit ist die Frist schon abgelaufen, oder ?
Ja.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
noch eine Frage damit ich das richtig erklären kann - den Erbschein holt man sich also beim Nachlassgericht wenn man das Erbe annehmen möchte.
Erbe ist man auch Erbschein! Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft; Dieser wird nur dann benötigt, wenn man diesen z.B. zur Vorlage bei der Bank benötigt.
Denn vom Gericht selber kam ja kein Schreiben ob man es antreten möchte oder nicht.
Nur wenn ein Testament vorhanden ist, werden die Beteiligten hiervon vom NG unterrichtet. Auch dann wird man nicht gefragt, ob das Erbe angenommen wird.
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quote:
Zitat von Jona84 am 27.10.2012 18:36
"[...] den Erbschein holt man sich also beim Nachlassgericht"
Richtig. Das ist das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht.
Eine Ausnahme gilt für Baden-Württemberg. Dort sind staatliche Notariate als Nachlassgerichte tätig und somit ausnahmsweise zuständig.
-- Editiert JuR am 27.10.2012 21:50
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