Hallö und einen guten Mittag.
Der Vater meiner Tochter (der sich im übrigen nie groß gekümmert hat) ist im Ausland (F) verstorben. Da hatte er seinen Lebensmittelpunkt, Arbeitsplatz, Familie.
Da sie nicht weiß, ob er möglicherweise nichts als Schulden zu vererben hatte bzw. bei evtl bisschen Erbe das lieber ihrer Stiefmutter und ihren Halbbrüdern überlassen will, möchte sie das Erbe ausschlagen.
Genügt das am örtlichen Nachlassgericht?
Sterbeurkunde hat sie in Kopie.
-- Editiert von User am 9. April 2024 15:41
Erbausschlagung wo? Erblasser im Ausland
9. April 2024
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Frage vom 9. April 2024 | 15:31
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 170x hilfreich)
Erbausschlagung wo? Erblasser im Ausland
#1
Antwort vom 9. April 2024 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (34444 Beiträge, 17809x hilfreich)
Art. 13 EuErbVO sieht vor, dass Erben die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft auch vor den Gerichten des Staates ihres eigenen gewöhnlichen Aufenthalts erklären können. In Deutschland lebende Erben können also auch in Deutschland annehmen oder ausschlagen. Siehe hier: https://www.rechtsanwalt-erbrecht.eu/internationales-erbrecht/erbrecht-in-der-eu/annahme-und-ausschlagung-im-internationalen-erbrecht/
#2
Antwort vom 11. April 2024 | 07:52
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 170x hilfreich)
Danke, muemmel!
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