Ich habe mal ein ganz dumme Frage zu dieser Erbausschlagungsfrist.
Nehmen wir mal an, jemand stirvt an einem Mittwoch in der 10. Kalenderwoche und die Erben bekommen das am selben Tag noch mit. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Frist dann erst am Dienstag in der 16. Kalenderwoche ausläuft?
Schöne Grüße
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Erbausschlagungsfrist
14. Februar 2013
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Frage vom 14. Februar 2013 | 16:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagungsfrist
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2013 | 16:44
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 329x hilfreich)
Die Erbausschlagungsfrist beginnt mit Kenntnis des Erben erstens von seiner Erbenstellung und zweitens vom Grund der Berufung (zum Beispiel Testament oder gesetzliche Erbfolge).
Es läuft dann in der Regel eine Sechswochenfrist. Diese beginnt mit dem Ablauf des Tages an dem der Erbe die oben genannte Kenntnis erlangt, also hier am Do der 10. KW 0 Uhr. Sie endet in diesem Fall mit dem Ablauf des Mittwochs der 16. KW.
Gruss
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