Erbauszahlung-Spezialistenfrage

28. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbauszahlung-Spezialistenfrage

Hallo zusammen.

Wenn im Erbfall ALLE benötigten Dokumente vorhanden sind,Erbschein,Ausweis ect. und unstrittig sind,wie lange darf eine Bank die Auszahlung hinziehen??

1Tag ?
1Woche?
1Monat?

Der Erbfall wird nicht mehr in der damaligen Filiale behandelt,sondern im sogenannten Kundencenter (250 km weg)
Ist es möglich,sich beim Gericht per Anwalt und sofort einen Beschluß zu holen und sich per Gerichtsvollzieher,Kripo oder sonstigen Leuten seinen Anspruch durchzusetzten.

Da Banken z.B.skrupellos Häuser zwangsversteigern lassen wenn man in Verzug ist,sollte man im Umkehrschluß auch nicht um sein eigenes Geld auch noch betteln müssen,oder?

Ciao
Relax

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ich würde spontan sagen: innerhalb einer angemessenen Frist - wobei die Angemessenheit von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob nur ein Sparbuch abzurechnen und auszuzahlen ist oder ob der Verstorbene noch ein Wertpapierdepot unterhielt und womöglich umfangreiche Kreditverpflichtungen gegenüber der Bank hatte. Diese müssen schließlich auch abgerechnet werden. Im Streitfall müßte bei unangemessener Verzögerung eine Auszahlung mittels einer gerichtlichen Verfügung durchgesetzt werden.

Im übrigen zahlen die Banken bei kleineren Guthaben und einfach gelagerten Fällen oft unbürokratisch das Guthaben an nahe Verwandte aus, wenn diese eine Art Freihalteerklärung abgeben, sich also gegenüber der Bank verpflichten, einen eventuellen Schaden aus einer unberechtigten Auszahlung zu erstatten. Das hängt natürlich von der Bank ab, ein Anspruch darauf besteht nicht.

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#2
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

erstmal danke für die Antwort!
Zum besseren Verständnis,es gibt nur ein Konto das aufzulösen ist sowie ein Sparbuch .Keine Verpflichtungen,Kredite oder was auch immer.Der Großteil liegt cash auf dem Konto,das wars.
Normalerweise darf eine Prüfung nicht länger als 5 Minuten dauern,da wirklich alles Komplett ist,wie gesagt.

ABER: Jetzt wird wieder Zeit geschunden,damit die Bank schön mit dem billigen Geld arbeiten kann.

Also nochmal,wie lange darf sich die Bank jetzt noch damit spielen?

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Verbindliche Fristen wird es nicht geben, aber ich denke mal, daß bei unkomplizierten Fällen sich die Bank beim Vorliegen aller Unterlagen allenfalls wenige Tage Zeit nehmen darf - eben soviel, wie sonst für eine normale Kontoauflösung gebraucht wird.

Einfach mal direkt den zuständigen Filialleiter fragen, woran es liegt. Ansonsten per Einschreiben entsprechende Frist zur Auszahlung auf ein dort genanntes Konto setzen; wenn das nicht klappt, Anwalt hinzuziehen.

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#4
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

danke für die Antwort!

Leider gibts keinen zuständigen Filialeiter,wird über "Kundencenter" abgewickelt.
Dort gibts nicht mal eine Adresse,sondern nur ein Postfach!!!!Also nicht mal eine "ladungsfähige" Anschrift.

Ein Konto aufzulösen hab ich schon mal gemacht,dauerte keine 10 min.
Wenn man sich auf die Argumentation der Banken einläßt,kanns auch bis zum St.Nimmerleinstag dauern:-)
Nur ein Beispiel:#
Mein Anwalt musste sogar eine Kopie seiner Zulassung an die Bank schicken,damit die überhaupt reagieren!!
So kann man auch Zeit rausholen.
Ein persönliches Erscheinen wurde mit dem Hinweis abgewimmelt,man habe keinen Parteienverkehr:-)
"Gerichtliche Auseinandersetzung".kein Bedarf,dann dauerts ja noch länger...........
Wen soll man jetzt anrufen?
Staatsanwalt?Kripo?SEK?
BILD oder SAT1?
Mal im Ernst,gibts einen halbwegs vernünftigen Tip?



Ciao
Relax

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