Hallo zusammen,
wir (Ehepaar, 1 Kind) haben 2011 ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen mit aktuell noch 84 Jahren Laufzeit. Beide sind zu 50% in dem Erbbaurechtsvertrag eingetreten. Nun regeln wir unsere Angelegenheiten und sind am Zweifeln, ob wir bezüglich des Erbbaurechts etwas beachten müssen. Wir haben vor ein Berliner Testament zu verfassen mit und unseren gemeinsamen Sohn als Schlusserben einzusetzen. Ist hier das Erbbaurecht gesondert zu betrachten? Normalerweise wird dies ja wie ein ganz normales Haus vererbt, oder? Weitere Erben dürfte es eigentlich nicht geben, da neben dem gemeinsamen Sohn und dessen Abkömmlingen höchstens noch lebende Geschwister der Eheleute erbberechtigt sein dürften.
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe.
s.soeldner
Erbbaurecht vererben
26. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2016 | 14:47
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbbaurecht vererben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2016 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47454 Beiträge, 16800x hilfreich)
Das Erbbaurecht kann ganz normal vererbt werden. Da ist nicht besonderes zu beachten.
Und jetzt?
Schon
266.484
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten