Erbbaurecht vererben

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbbaurecht vererben

Hallo zusammen,

wir (Ehepaar, 1 Kind) haben 2011 ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen mit aktuell noch 84 Jahren Laufzeit. Beide sind zu 50% in dem Erbbaurechtsvertrag eingetreten. Nun regeln wir unsere Angelegenheiten und sind am Zweifeln, ob wir bezüglich des Erbbaurechts etwas beachten müssen. Wir haben vor ein Berliner Testament zu verfassen mit und unseren gemeinsamen Sohn als Schlusserben einzusetzen. Ist hier das Erbbaurecht gesondert zu betrachten? Normalerweise wird dies ja wie ein ganz normales Haus vererbt, oder? Weitere Erben dürfte es eigentlich nicht geben, da neben dem gemeinsamen Sohn und dessen Abkömmlingen höchstens noch lebende Geschwister der Eheleute erbberechtigt sein dürften.

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe.

s.soeldner

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Das Erbbaurecht kann ganz normal vererbt werden. Da ist nicht besonderes zu beachten.

1x Hilfreiche Antwort

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