Erbberechtigt? - Oma verstorben

19. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbberechtigt? - Oma verstorben

Moin,
mal eine kurze Frage zum Erbrecht, ich versuche es so kurz wie möglich zu beschreiben damit es nicht zu lang wird.

Vor etwas über 2 Jahren ist meine Oma verstorben. Sie hatte drei Kinder, A (Mein Vater), B (Meine Tante), C (Mein Onkel). Mein Vater ist vor über 20 Jahren verstorben, als ich noch ein kleines Kind war. Demnach haben nun B und C jeweils jeder knapp 400.000€ geerbt. Ein Testament gab es nicht. Für mich war das soweit alles ok gewesen und ich habe mich auch nicht mehr damit beschäftigt.

Nun nach über 2 Jahren kam mein Onkel an und forderte Nachweise, was mit einigem Geld meiner Oma damals passiert wäre. Ich hatte ihm gesagt, dass weißt du doch ganz genau. Für alles waren Rechnungen da und es lässt sich alles wunderbar nachvollziehen. Die letzten 3 Jahre war meine Oma auf etwas Hilfe angewiesen, wenn sie in die Stadt wollte. Meine Tante und Onkel haben sich immer geweigert, sie zu fahren. Deswegen habe ich es übernommen. Den beiden hat das nicht gefallen, sie hatten immer Angst um ihr Erbe.

Da meine Oma Probleme mit dem Aufstehen und Hinsetzen hatte, hatte sie sich einen teuren Sessel und auch ein extra Bett angeschafft. Beides war nicht gerade billig, aber es war nun mal ihr Geld und sie wollte die Sachen gerne haben. Für alles waren die Rechnungen da und meine Tante und Onkel kannten die Rechnungen auch.

Nachdem die Rechnungen also geklärt wurden, wollte er Nachweise, was ich denn für meine "Hilfe" bekommen habe. Ich hatte ihm darauf nur geantwortet, dass ich ihr Geld nicht angenommen habe und somit auch nichts bekommen hab. Und ich kann nichts nachweisen, was nicht da ist.

Das Gespräch war dann erst mal beendet, einige Tage später rief er wieder an und wollte Nachweise, was ich zum Geburtstag und so immer bekommen habe. Ich hatte daraufhin nur gesagt, dass er mich in Ruhe lassen soll mit seinem Blödsinn. Und ansonsten kann er seinen Sohn fragen, sie hatte nämlich immer allen das gleiche geschenkt. Zugegeben, der letzte Satz war etwas gemein, denn er hat mit seinem Sohn seit ~20 Jahren keinen Kontakt mehr...

Aber nun habe ich vor einigen Tagen ein Schreiben von einem Anwalt bekommen. Der fordert mich nun auf, nachzuweisen was ich für Geld von meiner Oma bekommen habe. Und außerdem will er auch wissen, was mit einigem von Ihrem Geld geschehen ist. Genervt fing ich nun im Internet an zu suchen, ob ich überhaupt irgendwas Nachweisen muss. Wie schon geschrieben, die Rechnungen für die Möbel und dergleichen waren damals alle Vorhanden. Und Geld für das Fahren und Aufbauen habe ich nie angenommen.

Und nun meine Frage, bei der Suche, ob ich Auskunft geben muss, bin ich darauf gestoßen, dass ich scheinbar als Kind meines Vaters bei der Erbschaft an seiner Stelle rücken würde. So habe ich es zumindest beim Lesen verstanden. Das heißt doch dann, dass die knapp 800k damals durch drei und nicht durch zwei geteilt werden müsste. Ist das so richtig?

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40 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)

Das heißt doch dann, dass die knapp 800k damals durch drei und nicht durch zwei geteilt werden müsste. Ist das so richtig? So ist es. Im Übrigen ist da noch keine Verjährung eingetreten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke :)

Das heißt, ich wende mich jetzt einfach an das Nachlassgericht und Teile dort mit, dass ich damals beim Erbe vergessen oder nicht angegeben wurde? Oder brauche ich dafür zwingend einen Anwalt, der das macht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)

ich wende mich jetzt einfach an das Nachlassgericht und Teile dort mit, dass ich damals beim Erbe vergessen oder nicht angegeben wurde? Nein, Sie wenden sich an diejenigen, die das Erbe in Besitz genommen haben, also B und C.
Oder brauche ich dafür zwingend einen Anwalt, der das macht? Zwingend nicht, aber ich habe den Verdacht, dass B und C das Erbe nicht einfach rausrücken werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Und nun meine Frage, bei der Suche, ob ich Auskunft geben muss, bin ich darauf gestoßen, dass ich scheinbar als Kind meines Vaters bei der Erbschaft an seiner Stelle rücken würde. So habe ich es zumindest beim Lesen verstanden. Das heißt doch dann, dass die knapp 800k damals durch drei und nicht durch zwei geteilt werden müsste. Ist das so richtig?

Hier gilt die gesetzliche Erbfolge und du trittst in die Erbfolge nach dem Vater ein. Erben sind somit die Kinder der Oma und du je zu einem Drittel.

Zitat (von ichbins5050):
Das heißt, ich wende mich jetzt einfach an das Nachlassgericht und Teile dort mit, dass ich damals beim Erbe vergessen oder nicht angegeben wurde? Oder brauche ich dafür zwingend einen Anwalt, der das macht?


Wenn kein Erbscheinsantrag gestellt wurde, hat das Nachlassgericht nichts damit zu tun.

Ich würde ebenfalls empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

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#6
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir ;)
Ich habe mir das andere Thema jetzt auch durchgelesen, ein Testament war keines Vorhanden, das weiß ich. Und mein Opa ist vor ~15 Jahren verstorben, wenn ich das im anderen Thema richtig sehe, hätte ich dort auch noch einen Anspruch.

Dann hat sich mein Onkel mit seinem Blödsinn jetzt aber ein Rieseneigentor geschossen. Ohne das Schreiben seines Anwaltes hätte ich nie nach Infos gesucht und hätte es wohl auch nie Erfahren...

Ich werde heute Abend mal meine Tante anrufen, ihr von dem Schreiben erzählen und auch mitteilen das ich deswegen rausbekommen habe, dass ich an die Stelle meines Vaters rücken würde und das ganze durch 3 geteilt werden muss. Dann mal gucken, wie sie reagiert. Bei meinem Onkel wird es allerdings kompliziert werden. Er hat schon einen Anwalt, weil er nachweise von mir fordert. Ihm mitteilen was ich nun rausgefunden habe und ihn fragen, wie er gedenkt, das zu regeln, könnte ich wohl aber trotz allem.

Einen Anwalt kann ich mir zur Not auch noch Morgen raussuchen, je nachdem wie die Antworten ausfallen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Ihm mitteilen was ich nun rausgefunden habe und ihn fragen, wie er gedenkt, das zu regeln, könnte ich wohl aber trotz allem.
Damit würde ich warten. Kommt evtl. auf das an, was der Anwalt dir geschrieben hat...
Vertritt dieser Anwalt nur den Onkel C?
Zitat (von ichbins5050):
Ich werde heute Abend mal meine Tante anrufen, ihr von dem Schreiben erzählen
Auch damit würde ich noch warten.
Zitat (von ichbins5050):
Einen Anwalt kann ich mir zur Not auch noch Morgen raussuchen,
Ja, oder nächste Woche oder im September oderoder...je nachdem, was der Anwalt geschrieben hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3290 Beiträge, 516x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
ch werde heute Abend mal meine Tante anrufen, ihr von dem Schreiben erzählen und auch mitteilen das ich deswegen rausbekommen habe, dass ich an die Stelle meines Vaters rücken würde und das ganze durch 3 geteilt werden muss

Würde ich nicht manchen. Ein Anwalt soll alles für sie erledigen. Wer so dreist ist, wie ihre Verwandten, die geben sicher nicht klein bei.

-- Editiert von User am 19. Juni 2023 16:16

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 13795x hilfreich)

Es geht um viel Geld. Der Onkel hat schon einen Anwalt. Du hast keine Fachkenntnis. Da kann man viel verbaseln. Auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, nimm Dir schnell einen eigenen Anwalt. Auch deshalb schnell, wenn man so wie der Onkel versucht, jeden möglichen Cent irgendwo zu realisieren, dass spricht viel dafür, dass er jeden Cent benötigt. Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

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#10
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt ist nur für C, so steht es drin. Und er fordert Nachweise, für was einige Gelder verwendet wurden. Außerdem fordert er eine Aufstellung von Zuwendungen, die ich bekommen habe. Die Barabhebungen hat meine Oma immer selbst gemacht. Damit sind wir dann in die Entsprechenden Geschäfte gefahren und sie hatte das gekauft, was sie eben haben wollte. Alle Rechnungen dafür waren zumindest vorhanden. Ich habe ihr das immer in eine Mappe geheftet. Schon allein für die Garantie.

Und Geld habe ich dafür nun mal nicht angenommen. Also kann ich dort auch nichts nachweisen. Alles, was ich bekommen hatte, waren eben die Geschenke zu Ostern, Weihnachten, Geburtstag und Nikolaus. Und sie hatte allen Ihren Enkelkindern und Urenkeln das gleiche gegeben.

Und wäre es wirklich so schlimm, zumindest vorher mit meiner Tante zu telefonieren? Ich muss doch nicht viel sagen außer eben das ich ein nettes Schreiben bekommen habe und nun durch das Internet erfahren habe, dass ich an die Stelle meines Vaters gerutscht bin, was das Erbe angeht. Ich würde ihr jetzt keine Absicht unterstellen. Ich wusste es doch bis vor einigen Tagen auch nicht das es so ist.

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3290 Beiträge, 516x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Und wäre es wirklich so schlimm, zumindest vorher mit meiner Tante zu telefonieren?

Und die erzählt es ihrem Bruder? Sie wurden doch von beiden um ihr Erbe gebracht, dann erzählt man doch nichts. Das war ihr Onkel von ihnen fordert ist doch im Moment nicht wichtig, auch dies soll ihr Anwalt mit ihm klären.
Anwalt für Erbangelegenheiten wählen und der soll alles erledigen.
Zitat (von ichbins5050):
Ich wusste es doch bis vor einigen Tagen auch nicht das es so ist.

Das bedeutet doch nicht, dass es ihre Tante und der Onkel auch nicht wussten.

-- Editiert von User am 19. Juni 2023 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Und wäre es wirklich so schlimm, zumindest vorher mit meiner Tante zu telefonieren?
Nö, schlimm nicht. Aber vollkommen unnötig, wenn nicht sogar ziemlich dumm.
Was soll der Tratsch? Es ist nichts eilig.
Wenn dir tatsächlich noch Erbe zusteht, dann muss vermutlich auch Tante B von ihrem Erbe etwas abgeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Und wäre es wirklich so schlimm, zumindest vorher mit meiner Tante zu telefonieren? Ich muss doch nicht viel sagen außer eben das ich ein nettes Schreiben bekommen habe und nun durch das Internet erfahren habe, dass ich an die Stelle meines Vaters gerutscht bin, was das Erbe angeht. Ich würde ihr jetzt keine Absicht unterstellen. Ich wusste es doch bis vor einigen Tagen auch nicht das es so ist.

Du solltest nicht anrufen. Lass das den Anwalt machen.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46674 Beiträge, 16549x hilfreich)

Wie sind B und C überhaupt an das Erbe rangekommen? Hatten beide eine Vollmacht der Oma für die Bankkonten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie die dort rangekommen sind, weiß ich nicht. Ich hatte mit allem nichts zu tun gehabt. Meine Cousine hatte mir irgendwann erzählt, dass die beiden das unter sich aufgeteilt haben und dass es dort schon streit zwischen beiden gegeben hatte. Warum und wieso weiß ich aber nicht. Dann erwähnte sie nur, dass beide jeweils knapp 400k bekommen haben.

Das meine Oma etwas Geld hat wusste ich. Wieviel und so wusste ich aber nicht. Wir haben nie darüber gesprochen und mir war es auch immer egal gewesen.

Ich habe für Donnerstag einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht vereinbart. Auch wenn mir der Gedanke immer noch nicht gefällt.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Auch wenn mir der Gedanke immer noch nicht gefällt.
Welcher Gedanke denn?

Du kennst zur Zeit nur 2 Erben, Tante B und Onkel C.
Deine Cousine hat dir mal irgendwas zur Summe und zu Streit gesagt. Ob das stimmte, kannst du nicht wissen. Es ist Tratsch.

Du kannst natürlich auch:
- ganz brav auflisten, was der Anwalt des Onkel C da fordert.
- bloß nicht darüber nachdenken, ob du evtl. doch an dem Erbe beteiligt werden sollst, weil es Erbschaftsstreit zwischen Tante B + Onkel C gibt?
- ganz einfach auf evtl. 1/3 von 800.000,- verzichten, indem du gar nichts tust.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach Anami,
Wissen kann ich es nicht, stimmt. Ich weiß nur das meine Tante meiner Cousine privat 100k geliehen hat damit sie und ihr Mann das Haus renovieren können. Das Geld konnte sie ihr nur leihen, weil meine Tante (ihre Mutter) eben diese 400k geerbt hat. Das war die Aussage meiner Cousine und dass es eben vorher noch ordentlich Krach um das Erbe gab, weil sich beide nicht einigen konnten.

Mein Konfliktfreier und kostenneutraler Gedanke wäre eben gewesen, meine Tante anzurufen und einfach zu fragen, wie es damals genau gelaufen ist und dann zu erwähnen, dass ich normalerweise auch Teil der Erbgemeinschaft bin. Wir haben ein neutrales Verhältnis, Je nachdem, was sie sagt oder antwortet, hätte ich dann entscheiden können. Und ob ein Gerücht war, ist bekomme ich am besten heraus, wenn ich einen der direkt beteiligten Frage.

Und es wäre kostenneutral gewesen. Nun muss ich jedenfalls die Erstberatungsgebühr zahlen ;)

Nun ist es aber auch egal, ich habe einen Termin gemacht und Donnerstag werde ich hoffentlich mehr wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3290 Beiträge, 516x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Wir haben ein neutrales Verhältnis, Je nachdem, was sie sagt oder antwortet, hätte ich dann entscheiden können.

Und sie meinen tatsächlich, die Tante würde ihnen die Wahrheit sagen? Sie und ihr Bruder haben sie um ihr Erbe gebracht, zumindest schaut es nach ihren bisherigen Schilderungen aus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 13795x hilfreich)

So Familienstreitigkeiten sind immer schon deshalb sehr unangenehm, weil sie mit großer gefühlsmäßiger Nähe geführt werden. Und was da wer wem wann und wie erzählt hat, sorry, das weiß man nicht, und man weiß auch nicht, ob das auch nur ansatzweise der Wahrheit entspricht. Da ist es einfach für alle Betroffenen am sinnvollsten, wenn das ein Fachmann mit dem nötigen emotionalen Abstand regelt. Du musst Dir einfach klar machen, dass gerade diese Entscheidung es ermöglicht, auch nach dieser Abwicklung noch familiär miteinander zu verkehren.

Deine Entscheidung ist die einzige vernünftige, die Du treffen konntest. Bitte berichte uns, wie es weiter geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Gedanke denn?


Das man der Tante, zu der, im Gegensatz zum Onkel, offenbar kein angespanntes Verhältnis besteht, mit einem Anwaltsschreiben "einen vor den Latz haut".
Es gibt Familien, wo es noch Unwissenheit und auch Scham und Reue gibt, hier eine Möglichkeit für die Tante.
Das das beim Onkel nicht der Fall ist, hat er ja bereits bewiesen.

@TE
Ich kann Deine Gedanken und Bedenken verstehen, aber trotz des "guten" Verhältnisses zu deiner Tante, solltest Du dort nicht proaktiv tätig werden, sondern erst nach Rücksprache mit Deinem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Nun ist es aber auch egal, ich habe einen Termin gemacht und Donnerstag werde ich hoffentlich mehr wissen.
Ja, das ist möglich. Vielleicht sagt der Anwalt dir nur, dass du grundsätzlich auch zu 1/3 erbberechtigt bist? Und dass noch nichts verjährt ist?
Aber zu diesem Anwaltsschreiben könnte er vermutlich etwas mehr sagen, wenn er es --liest--.

Zitat (von ichbins5050):
Mein Konfliktfreier und kostenneutraler Gedanke wäre eben gewesen, ...
Das hatte ich längst verstanden. Ob das konfliktfrei wäre, war hier von etlichen Usern in Zweifel gezogen worden.
Nun denn, hier gibts lediglich Empfehlungen und Meinungen.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Noch ein Hinweis.

Man sollte auch aus einem anderen Grund dort nun nicht ohne Anwalt sein Wissen kundtun.
Haben Onkel oder Tante, einen Großteil des Geldes, oder Alles bereits für Luxus auf den Kopf gehauen, kann es nämlich sein, dass eine Entreicherung stattgefunden hat und sie zur Herausgabe nicht mehr verpflichtet sind.

Es gilt also vorsichtig und vorausschauend zu handeln, was man dem Anwalt überlassen sollte.

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#23
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(793 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Meine Cousine hatte mir irgendwann erzählt, dass die beiden das unter sich aufgeteilt haben und dass es dort schon streit zwischen beiden gegeben hatte.


Auch wenn du ein (oberflächlich betrachtet) gutes Verhältnis zu deiner Tante hast, ist es doch schon eine Schlechtigkeit, dass die beiden das Erbe unter sich aufgeteilt haben. Oder glaubst du ernsthaft, die haben nicht gewusst, dass du auch anspruchsberechtigt bist?

Zitat (von ichbins5050):
Ich habe für Donnerstag einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht vereinbart. Auch wenn mir der Gedanke immer noch nicht gefällt.


Es wird eh auf Streit hinauslaufen, auch mit deiner Tante...von daher ist es gut, wenn du anwaltlich vertreten bist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#24
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Termin heute war soweit in Ordnung gewesen. Nach kurzen überlegen habe ich ihn dann auch beauftragt das Ganze zu übernehmen. Er wird dem Anwalt meines Onkels Antworten und dann auch mein Teil des Erbens einfordern. Bei meiner Tante wird er ein bisschen netter schreiben. Auch wenn er meinte, dass seine Briefe immer nett formuliert sind.

Zumindest verstand er meine Bedenken deswegen.

Nun heißt es erstmal abwarten.



0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3290 Beiträge, 516x hilfreich)

Wünsche ihnen viel Erfolg. Nehme an, sie sind jetzt auch froh, einen Anwalt damit beauftragt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich froh bin einen Anwalt zu haben weiß ich noch nicht. Aber ich bin jetzt ein Stück schlauer. Meine Tante hatte sich heute Mittag gemeldet und die erste Frage war natürlich, warum ich sie nicht einfach darauf angesprochen habe...

Aber sei es drum, dass Gerücht ist, nun kein Gerücht mehr sondern Tatsache. Beide haben ~400k bekommen. Allerdings wird es noch besser, beide haben auch jeweils ein Haus bekommen. Ich wusste nicht mal das Oma zwei Häuser hatte. Aber scheinbar hat sie irgendwann mal ihr Elternhaus geerbt und mein Opa hat mal sein Elternhaus geerbt und als Opa gestorben ist, ging das eine Haus zu Oma mit rüber.

Meine Tante hatte gesagt, dass sie mir die Unterlagen am Wochenende alle einscannen und per Mail zuschicken wird. Dann kann ich die Unterlagen danach an meinem Anwalt weiterleiten. Mit dem hatte ich heute Nachmittag schon kurz telefoniert. Er ist nun der Meinung, dass es kein Versehen sein kann. Da es Häuser gab muss auch ein Erbschein beantragt werden und er ist der Meinung das man nach Kindern und möglichen Erben gefragt wird. Meine Tante sieht es anders, sie sagt eben da wurde nach Kindern gefragt und sie wusste nicht das verstorbene Kinder angegeben werden müssen. Aber sei es drum, sie würde meinen Anteil auch freiwillig rausgeben.

Fehlt noch die Antwort vom Anwalt meines Onkels, da ist noch nichts gekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3290 Beiträge, 516x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Meine Tante hatte gesagt, dass sie mir die Unterlagen am Wochenende alle einscannen und per Mail zuschicken wird. Dann kann ich die Unterlagen danach an meinem Anwalt weiterleiten.

Meiner Meinung nach sollte die Tante alle Unterlagen dem Anwalt zuschicken, der Kontakt bzgl. des Erbes sollte nicht über sie gehen. Eigentlich müsste der Anwalt auch über das Nachlassgericht die Unterlagen erhalten. Dann würde sich zeigen - ob sie wirklich alle erhalten haben.
Zitat (von ichbins5050):
Meine Tante sieht es anders, sie sagt eben da wurde nach Kindern gefragt und sie wusste nicht das verstorbene Kinder angegeben werden müssen. Aber sei es drum, sie würde meinen Anteil auch freiwillig rausgeben.

Die Aussage der Tante ist für mich unglaubwürdig. Könnte mir vorstellen, dass nach verstorbenen Geschwister gefragt wurde.
Sie will ihnen im Moment ihren Anteil geben, die Meinung kann sich nach einiger Zeit ändern.
Beim Kontakt zur Tante sollten sie das Erbe nicht mehr ansprechen.
Der Onkel könnte Schwierigkeiten machen und die Tante sich seiner Meinung anschließen.
Zitat (von ichbins5050):
Ob ich froh bin einen Anwalt zu haben weiß ich noch nicht.

Sie werden noch froh sein. Sie sehen doch selber, dass mehr vorhanden ist, als sie vermutet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(890 Beiträge, 218x hilfreich)

Ich kann es durchaus verstehen, dass es dir gegenüber der Tante unangenehm ist mit einem Snwalt zu kommen. Sag ihr einfach, dass dein Onkel dich so unter Druck gesetzt hat und du dich in diesen Dingen nicht auskennst. Und dass du deshalb einen Anwalt einschalzen mußtest. Du wolltest ja auch nichts falsch machen. Aber lass nun wirklich alles über diesen Anwalt laufen, wie schon Loni schrieb. Du wirst sehen, die Probleme kommen noch. Du bist erst am Anfang. Wenn deine Tante gutwillig ist, wird es sie auch nicht treffen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Meine Tante hatte sich heute Mittag gemeldet
So schnell hat dein Anwalt so nett an deine Tante geschrieben? Und schon ruft sie dich an?
Ist ziemlich egal, was die Tante jetzt meint. Viel früher schon ---hätte-hätte--- sie dir...

Ich schließe mich den anderen Usern an: Jetzt nicht mehr mit der Tante über dieses Thema sprechen. Es sind 2 Anwälte involviert. Deiner soll für dich arbeiten.
Zitat (von ichbins5050):
Fehlt noch die Antwort vom Anwalt meines Onkels, da ist noch nichts gekommen...
Das hat Zeit. Vor 1 Woche warst du zum Ersttermin bei deinem RA.
Dein Onkel und sein Anwalt können in Ruhe beraten, was zu tun wäre.
Sein Anwalt wird deinem Anwalt schreiben.

Jetzt ungeduldig werden---ist wirklich überflüssig.

Zitat (von aspergius):
Wenn deine Tante gutwillig ist, wird es sie auch nicht treffen.
Wieso nicht? Sie wird ihr Erbe so wie der Onkel teilen müssen.
Die Anwaltskosten werden nicht bei der TE hängenbleiben, ebenso alle anderen Kosten nicht, falls die Erben zäh und streitlustig sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Anwaltskosten werden nicht bei der TE hängenbleiben, ebenso alle anderen Kosten nicht, falls die Erben zäh und streitlustig sind.


Mutige Aussage, denn falls die anderen Erben es nicht sind und eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, zahlt der TE seinen Anwalt selbst.

Bei dem Streitwert/Gegenstandswert der hier im Raum steht, liegen die eigenen Anwaltskosten vermutlich irgendwo zwischen 10.000€ und 12.000€ inkl. Einigungsgebühr.

Zitat (von Loni12):
Nehme an, sie sind jetzt auch froh, einen Anwalt damit beauftragt zu haben.

Und der Anwalt erst. ;)


-- Editiert von User am 29. Juni 2023 15:41

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