Mutter ist verstorben.Vater lebt schon länger nicht mehr.Sie hat ein Testament hinterlassen.Kinder A+B bekommen das Haus.Kinder A+B+C bekommen das Barvermögen.
Ist Kind C damit enterbt, obwohl es erbt.Könnte es das Barvermögen ausschlagen und sein Pflichteil beanspruchen?
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-- Editiert am 07.05.2011 20:39
Erbberechtigt-Pflichteil?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Kind C ist damit nicht enterbt. Wenn das Erbe jedoch niedriger ist als der Pflichtteil, so hat es Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB
. Das Erbe muss dazu nicht ausgeschlagen werden.
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Auch ich gehe hier beim Wortlaut nicht von einer Enterbung aus.
Aber es hört sich an, als könnte es sich bei der testamentarischen Verfügung um eine Teilungsanordnung handeln.
Hier wäre auf jeden Fall im Wege einer Testamentsauslegung zu prüfen, ob durch das Testament eine Änderung der gesetzlichen Erbquote gewollt war. Und wenn ja, wie hoch denn diese ausfallen sollte.
Die Höhe der Erbquoten findet sich dann im Erbschein wieder.
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"Lukas 7,23"
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