Hallo Forum,
Bin ich in folgendem Fall erbberechtigt?
Personen:
Stiefsohn (ich)
Halbbruder
Vater (mein Stiefvater)
Mutter ( wieder vom Vater geschieden und keinen Kontakt mehr zum Vater)
Mein Stiefvater und seine Schwester schlagen das Erbe ihrer Eltern (Haus) aus. Die Großeltern ( zu denen ich mittlerweile keinen Kontakt mehr habe) wollen das Haus auf meinen Halbbruder überschreiben.
Habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf einen Teil der Erbes?
Mit freundlichen Grüßen
Erbberechtigt?
17. Mai 2015
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Frage vom 17. Mai 2015 | 19:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbberechtigt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 17. Mai 2015 | 20:47
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
Zitat:Habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf einen Teil der Erbes?
Nein. Du bist mit Deinem Stiefvater nicht verwandt und hast keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.
Zudem kann man nur erben, wenn jemand verstorben ist.
#2
Antwort vom 17. Mai 2015 | 21:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Cruncc1,
Danke für die Info!
Das man nur im Todesfall erben kann, ist denke ich verstanden. Wie ist es denn, wenn die Großeltern verstorben und mein Halbbruder das Haus verkaufen würde? Ich nehme an, das ich durch Deine erste Aussage auch keinen Anspruch habe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Mai 2015 | 21:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Cruncc1,
Danke für die Info!
Das man nur im Todesfall erben kann, ist denke ich verstanden. Wie ist es denn, wenn die Großeltern verstorben und mein Halbbruder das Haus verkaufen würde? Ich nehme an, das ich durch Deine erste Aussage auch keinen Anspruch habe?
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