Erbberechtigt?

17. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
mikelh3g
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbberechtigt?

Hallo Forum,

Bin ich in folgendem Fall erbberechtigt?

Personen:
Stiefsohn (ich)
Halbbruder
Vater (mein Stiefvater)
Mutter ( wieder vom Vater geschieden und keinen Kontakt mehr zum Vater)

Mein Stiefvater und seine Schwester schlagen das Erbe ihrer Eltern (Haus) aus. Die Großeltern ( zu denen ich mittlerweile keinen Kontakt mehr habe) wollen das Haus auf meinen Halbbruder überschreiben.

Habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf einen Teil der Erbes?

Mit freundlichen Grüßen

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf einen Teil der Erbes?

Nein. Du bist mit Deinem Stiefvater nicht verwandt und hast keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.

Zudem kann man nur erben, wenn jemand verstorben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikelh3g
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cruncc1,
Danke für die Info!
Das man nur im Todesfall erben kann, ist denke ich verstanden. Wie ist es denn, wenn die Großeltern verstorben und mein Halbbruder das Haus verkaufen würde? Ich nehme an, das ich durch Deine erste Aussage auch keinen Anspruch habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikelh3g
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cruncc1,
Danke für die Info!
Das man nur im Todesfall erben kann, ist denke ich verstanden. Wie ist es denn, wenn die Großeltern verstorben und mein Halbbruder das Haus verkaufen würde? Ich nehme an, das ich durch Deine erste Aussage auch keinen Anspruch habe?

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