Erbe, Anspruch verjährt?

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sylvester123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Anspruch verjährt?

Vor 13 Jahren trat ein Erbfall ein. 2 erwachsene Kinder erbten zu je 50% im Wege der gesetzlichen Erbfolge ein Haus.

Nun meldet sich eine angebliche Halbschwester, die aus einer unehelichen Verbindung des Erblassers stammt, und meldet Erbansprüche an. Sie wußte allerdings schon zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, dass sie seine Tochter ist, er hat das aber nie juristisch anerkannt.

Besteht dennoch ein Anspruch oder ist dieser verjährt?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Ein Erbansprch kann doch nur bis 3 Jahre geltend gemacht werden nachdem man vom Tod des Erblassers erfahren hat.

Darum dürften im geschilderten Fall der Anspruch verjährt sein.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
Sylvester123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

na ja, da gibt es den § 199 (3a)BGB, der das angeblich auf 30 Jahre verlängert. Hört sich blöd an, ist aber wohl so, oder hat jemand einen anderen Tipp?

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""

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4293 Beiträge, 2442x hilfreich)

Der genannte Punkt verlängert nicht. Er redet von: "ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis"
Er greift also, wenn vorher gar nichts greift: Wenn der Erbe 30 Jahre nicht gefunden wird, zum Beispiel.

Dein Problem dürfte §197 sein. Der redet von dreißigjähriger Verährungsfrist bei Vorliegen von §2018.
Deine Halbschwester kann sicherlich keine Pflichtteilsansprüche mehr stellen (denn die verjähren nach 3 Jahren), aber gestzliche Erbin ist sie wohl noch, wenn sie denn auch rechtlich als Kind des Erblassers anerkannt ist.

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