Erbe, Pflichtteil, Wohnungsauflösung

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fussel_Mail
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Pflichtteil, Wohnungsauflösung

Eine Freundin von mir hat da ein großes Problem und wir hoffen auf Hilfe:

Die verwitwete Großmutter (G) ist verstorben. Es gibt vier Kinder (A,B,C,D), sowie eine Enkelin (E) und einen Bruder (M). E hat bis vor einem Jahr bei G gewohnt und hat nun immer noch ihren Zweitwohnsitz dort. G hat bezeugbar immer geäußert "E erbt und kümmert sich um alles - E bringt mich unter die Erde", jedoch gehe ich auf das Testament unten in den Fakten ein:

- auf der Bank hat G bestimmt, das Bausparvertrag, Wertpapierdepot, Lebensversicherung, Sparbuch an E bei Tod gehen (Schenkung / Vertrag zu Gunsten Dritter).

- Bruder M hat eine Berechtigung nach dem Tod von G das Girokonto zu verwalten und aufzulösen.

- E hat eine Vollmacht bei Tod an das Schließfach von G zu gehen und das Testament einzureichen vor Gericht. Aus einer Kopie des Testaments geht hervor, das G alle Konten E vermacht als Alleinerbin. Jedoch ist die Wohnung und deren Inhalt nicht ausdrücklich erwähnt. E hat vom Gericht einen Werterfassungsbogen erhalten.

- Die Wohnung der verstorbenen wurde nun durch Sohn B gekündigt, jedoch sind die Kinder A-D zerstritten wer die weitere Wohnungsauflösung durchführen soll und wollen Enkelin E am betreten der Wohnung hindern.
Hier unterstellt Bruder A der Enkelin E, zwecks Diebstahl die Wohnung zu betreten, obwohl sich noch E's Wohnungsinventar in der Wohnung und Keller befindet und sie Zweitwohnsitz dort angemeldet hat.

- Tochter C fährt einen auf G zugelassenen PKW. Dieser wurde erst nach dem Tod auf C umgemeldet.

Meine Fragen:

a) Was fällt nun in die Erbmasse ?
b) Was muß für das Erbschaftsgericht angegeben werden bezüglich der vorhandenen Werte bei Tod?
c) Ist E berechtigt die Wohnung von G zu betreten um ihr eigenes Eigentum zu entfernen?
d) Ist E berechtigt, ggf. die Wohnungsauflösung durchzuführen, da bereits ein Nachmieter gefunden wurde.
e) Haben die Kinder A,B,C,D Anrecht auf einen Pflichtteil von der Schenkung an E ?
f) Fällt der PKW von C in die Erbmasse?


Ich bitte um schnelle Antwort, da die Sache bereits jetzt schon sehr verzwickt ist und hier weiterhin Kosten für Miete, etc. entstehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

#G hat bezeugbar immer geäußert "E erbt und kümmert sich um alles - E bringt mich unter die Erde"#
Eine mündliche Äußerung spielt keine Rolle.

#- Bruder M hat eine Berechtigung nach dem Tod von G das Girokonto zu verwalten und aufzulösen.#
Diese Vollmacht kann von dem/den Erben sofort widerrufen werden!

#- E hat eine Vollmacht bei Tod an das Schließfach von G zu gehen und das Testament einzureichen vor Gericht.#
Auch diese Vollmacht kann widerrufen werden.

#Aus einer Kopie des Testaments geht hervor, das G alle Konten E vermacht als Alleinerbin. Jedoch ist die Wohnung und deren Inhalt nicht ausdrücklich erwähnt.
E hat vom Gericht einen Werterfassungsbogen erhalten.#
Es kommt auf die genaue Formulierung des Testaments an, wer Erbe wurde. Die Wohnung und deren Inhalt muss nicht im Testament erwähnt werden.

#- Die Wohnung der verstorbenen wurde nun durch Sohn B gekündigt, jedoch sind die Kinder A-D zerstritten wer die weitere Wohnungsauflösung durchführen soll und wollen Enkelin E am betreten der Wohnung hindern.
Hier unterstellt Bruder A der Enkelin E, zwecks Diebstahl die Wohnung zu betreten, obwohl sich noch E's Wohnungsinventar in der Wohnung und Keller befindet und sie Zweitwohnsitz dort angemeldet hat.#
Es ist Sache der/der Erben die Wohnung aufzulösen.

#a) Was fällt nun in die Erbmasse ?#
Alles, was G gehört hat.

#b) Was muß für das Erbschaftsgericht angegeben werden bezüglich der vorhandenen Werte bei Tod?#
Es ist der Wert des Nachlasses mitzuteilen (Aktiva minus Passiva).

#c) Ist E berechtigt die Wohnung von G zu betreten um ihr eigenes Eigentum zu entfernen?#
Wenn E Alleinerbin ist, gehört ihr auch alles was sonst noch in der Wohnung ist.

#d) Ist E berechtigt, ggf. die Wohnungsauflösung durchzuführen, da bereits ein Nachmieter gefunden wurde.#
Wenn diese Alleinerbin ist, ja.

#e) Haben die Kinder A,B,C,D Anrecht auf einen Pflichtteil#
Jedes Kind kann seinen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 in bar geltend machen.
#von der Schenkung an E ?#

Webb die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist, ja.

#f) Fällt der PKW von C in die Erbmasse?#
Wenn er zum Todeszeitpunkt auf G zugelassen war, ja.




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#2
 Von 
Fussel_Mail
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, jetzt sind wir etwas Schlauer.

Einige Punkte konkreter:

a) Sinngemäßer Wortlaut des Testaments lautet "Alleinerbin meiner Konten ist Enkelin E". Daher die Frage wer ist jetzt Erbe?

b) Die Vermögenswerte wurden bei der Bank über eine "Verfügung zugunsten eines Dritten" übertragen, lediglich ein Girokonto wurde nicht auf diesem Wege verfügt. Begünstigte ist Enkelin E. Der Rechtserwerb war der Tod von G. Sind diese Vermögenswerte an E. dann ein Erbe oder nicht? Besteht auf diese Vermögenswerte ein Pflichtteilanspruch durch durch die Kinder A-D ?





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