Erbe, Schenkung, Schenkungssteuer

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dorilys
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Schenkung, Schenkungssteuer

Hallo zusammen,

hier mal eine etwas kniffelige Frage:

Fr. H. ist verstorben und hinterlässt ihren Mann, Tochter, Sohn und ihre eigene Mutter. Fr. H. wollte immer das ihr Mann Alleiniger Erbe wird. Es kam nie dazu das ein Testament oder Erbschaftsvertrag niedergeschrieben wurde.

Daher hat ihr Sohn auf das Erbe verzichtet und die Tochter das Erbe angenommen um die Großmutter als Erbin zweiter Ordnung auszuschliessen (die Großmutter wird von einem Betreuer betreut, Erbausschlagung lt. Nachlassgericht kaum möglich)

Nun möchte die Tochter dem Vater ihren Erbteil übertragen damit dieser wie von der Mutter gewünscht zum alleinigen Erben wird.

Nun stellt sich heraus das bei einer Schenkung eine Schenkungssteuer fällig werden würde die nicht ganz unerheblich ist. Bei dem Erbteil geht es um die Hälfte eines Hauses. Das Haus ansich ist duch ein Kaufdarlehen noch mit gut 66.000 EUR belastet Kaufpreis war damals 128.000 EUR.

Nun stellt sich die Frage wie Vater und Tochter die Steuer umgehen können. Verkauf des Erbteils???

Wenn jemand eine Idee hat oder damit schon mal konfrontiert wurde,

ich würde mich freuen von euch zu lesen

LG

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Schade, dass der Sohn ausgeschlagen hat, denn wenn er angenommen hätte, hätten beide Freibeträge zusammen ausgereicht.

Zitat:
Verkauf des Erbteils???


Wenn der Vater soviel Geld hat und es dafür ausgeben möchte. Ein Scheingeschäft wäre Steuerhinterziehung.

Alternativ kann die Situation auch so belassen werden, wie sie jetzt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Daher hat ihr Sohn auf das Erbe verzichtet und die Tochter das Erbe angenommen um die Großmutter als Erbin zweiter Ordnung auszuschliessen

Das war unnötig, da die Muttet der Erblasserin nur dann Miterbin geworden wäre, wenn keine Kinder vorhanden wären.

Wenn de Erbteil an den Witwer übertragen wird , kann die Steuer nicht umgangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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