Erbe, lebenslanges wohnrecht

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, lebenslanges wohnrecht

Hallo ich hoffe jemand kann mir helfen alles so kompliziert mein Opa ist vor 2 Jahren gestorben jetzt ist entschieden Oma gehört die Hälfte des Hauses aber sie hat lebenslanges wohnrecht aufs ganze Haus aber die Erben wollen das Geld für die Hälfte des Hauses. Zu wann muss meine Oma das bezahlen ? Und kann sie einfach mich ihr Enkel als Mieter mit rein nehmen ins Haus? Sollten es kaufen können uns es aber nicht leisten wollen aber meine Oma unterstützen da es ihr zu viel wird mit dem Haus. Ich danke euch schon mal

-- Editiert von fb499487-20 am 12.09.2018 08:41

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12 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8863 Beiträge, 1886x hilfreich)

Etwas verwirrend geschrieben.
Ihre Oma besitzt also die eine Haushälfte und die andere Hälfte wahrscheinlich die Kinder der Oma.
Sie sind Enkel

Die Geschichte mit dem Mitwohnen hat mit dem Thema Erbschaft schon mal nichts zu tun. Natürlich können Sie bei der Oma einziehen.

Zu wann Ihre Oma die Miterben auszahlen muss ist eine Sache die man noch verhandeln muss. Ich würde dieses gazen Prozess über einen Notar bzw. mit professioneller Hilfe begleiten lassen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

Zitat (von fb499487-20):
jetzt ist entschieden Oma gehört die Hälfte des Hauses


Wer hat das entschieden und warum? Grundsätzlich nicht verwunderlich, weil das dem gesetzlichen Erbe entspricht, aber evtl. trotzdem wichtig.

Zitat (von fb499487-20):
aber sie hat lebenslanges wohnrecht aufs ganze Haus


soweit so gut.

Zitat (von fb499487-20):

aber die Erben wollen das Geld für die Hälfte des Hauses.


Aufgrund welcher Regelung machen die Erben das denn geltend? Die Erben haben offenbar 50% einer Immobilie geerbt, keinesfalls die Entsprechung in Geld. Wenn Deine Oma ein lebenslanges Wohnrecht hat, ist die Immobilie unverkäuflich, weil keiner ein Haus kauft, in dem jemand anderes ein Wohnrecht hat. Der gegenwärtige Verkehrswert der Immobilie dürfte also sehr überschaubar sein; aber wenn die Erben wollen, drück ihn halt 10 EUR für ihren Hausanteil in die Hand. ;-)

Die Erben könnten - auch wenn das sehr schlechter Stil wäre - die Oma in einen Erbauseinandersetzungstreit ziehen, an dessen Ende die Teilungsversteigerung stünde. Auch hier gilt: das bricht NICHT das Wohnrecht der Oma, d.h. der Erlös der Teilungsversteigerung wird gering sein. Und Du oder Oma dürfen mitbieten; also ggf. sogar für günstig Geld die Immobilie bekommen. Das werden die Erben nicht wollen.


Zitat (von fb499487-20):
Zu wann muss meine Oma das bezahlen ?


Wenn Deine Oma das Angebot der Erben, dass die Oma die Hälfte des Hauses kauft, nicht annimmt (warum sollte sie auch - sie hat ja lebenslanges Wohnrecht): Gar nicht.

Zitat (von fb499487-20):

Und kann sie einfach mich ihr Enkel als Mieter mit rein nehmen ins Haus?


Mieten könnte schwierig werden, weil den Besitzern (50% die anderen Erben, 50% Deine Oma) die Miete zusteht. Aber einziehen darfst Du da schon, um Deinem Oma zu unterstützen. Ob da Geld (von Dir an Deine Oma) fliesst, würde ich mir zweimal überlegen!

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#3
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke schon mal für die Antworten

Um es so zu schreiben wie es ist.

Opa gestorben beiden gehört je eine Hälfte des Hauses die Kinder von Opa wollen Erben haben bei Gericht angegeben das sie Oma ein lebenslanges wohnrecht geben und die andere Hälfte an mich verkaufen wollen "hatten wir vor" jetzt kam das wertgutachten mit einem Wert den wir auch wenn nur die Hälfte uns nicht leisten können und auch nicht wollen den es ist für "den zustand" zu teuer. Mehr würde nicht entschieden Oma ist aber stur und kann und will so gut wie nix mehr in die Anwältin investieren da in 4 Monaten schon 8000 Euro geflossen sind für bisher eigendlich nix. Ok wenn das mit dem einziehen kein Problem ist. Den Rest kann man regeln im Prinzip will sie ja kein Geld von uns

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#4
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke schon mal für die Antworten

Um es so zu schreiben wie es ist.

Opa gestorben beiden gehört je eine Hälfte des Hauses die Kinder von Opa wollen Erben haben bei Gericht angegeben das sie Oma ein lebenslanges wohnrecht geben und die andere Hälfte an mich verkaufen wollen "hatten wir vor" jetzt kam das wertgutachten mit einem Wert den wir auch wenn nur die Hälfte uns nicht leisten können und auch nicht wollen den es ist für "den zustand" zu teuer. Mehr würde nicht entschieden Oma ist aber stur und kann und will so gut wie nix mehr in die Anwältin investieren da in 4 Monaten schon 8000 Euro geflossen sind für bisher eigendlich nix. Ok wenn das mit dem einziehen kein Problem ist. Den Rest kann man regeln im Prinzip will sie ja kein Geld von uns

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

Es wäre hilfreich, wenn Du den Text etwas strukturierst.

Zitat:
Opa gestorben beiden gehört je eine Hälfte des Hauses die Kinder von Opa wollen Erben


Konkrete Fragen:

* Wem hat das Haus VOR dem Tod des Opas gehört? Dem Opa alleine oder Oma und Opa je zur Hälfte?

* Gab es ein Testament oder greift die gesetzliche Erbfolge? Falls es ein Testament gab: Was stand drin?

* Wie sind die Familienverhältnisse? Hatte der Opa Kinder, die NICHT von Oma sind?

Wenn das geklärt ist, wissen wir vielleicht schon mal, wem JETZT wieviel gehört. Dann kann man über den Rest weitersprechen.

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#6
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Beiden gehört eine Hälfte des Hauses

Testament ja aber in dem ging es nicht um dieses Haus Es ging um eine Neubau Wohnung und ein Trabbi was beides nicht mehr existiert

Es geht nur um die Kinder von Opa

-- Editiert von fb499487-20 am 12.09.2018 12:30

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49254 Beiträge, 17328x hilfreich)

Zitat:
Beiden gehört eine Hälfte des Hauses


Wenn der Oma vor dem Tod des Opas bereits die Hälfte gehört hat, dann gehören der Oma jetzt 3/4 des Hauses.

Zitat:
haben bei Gericht angegeben das sie Oma ein lebenslanges wohnrecht geben und die andere Hälfte an mich verkaufen wollen


Also hat die Oma gar kein Wohnrecht, denn solche Aussagen der Kinder sind völlig unverbindlich.

Zitat:
will so gut wie nix mehr in die Anwältin investieren da in 4 Monaten schon 8000 Euro geflossen sind für bisher eigendlich nix.


Was sollte die Anwältin denn machen? Ich verstehe nicht so richtig, warum überhaupt eine Anwältin eingeschaltet wurde.

Zitat:
Ok wenn das mit dem einziehen kein Problem ist.


Doch, das Einziehen ist ein Problem, da entgegen der Ausgangsfrage die Oma gar kein Wohnrecht hat.

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#8
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte was mit dem alten Testament zu tun da es noch immer Gültigkeit hat weil es zu einer Zeit wohl gemacht wurde wo sich das gesetzt bisher nicht geändert hat somit wurde es irgendwie umgelegt und das Gericht hat geschrieben das Oma nur eine Hälfte gehört und die kinder sich einigen das sie lebenslanges wohnrecht bekommt und die Kinder von Opa das recht auf die andere Hälfte vom Haus was sie gleich angegeben haben an mich verkaufen wollen

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

AAAAH. Sorry, musste raus.

Du schreibst wirres Zeug. Was in dem Testament steht, ist keineswegs uninteressant.

Aufgrund Deiner Schilderung ist völlig unklar, was der Oma nun gehört und was nicht. Es ist weiterhin unklar, wer (was) geerbt hat und auf welche Rechtslage die Erben sich berufen.

Zitat:
Das hatte was mit dem alten Testament zu tun da es noch immer Gültigkeit hat weil es zu einer Zeit wohl gemacht wurde wo sich das gesetzt bisher nicht geändert hat somit wurde es irgendwie umgelegt und das Gericht hat geschrieben...


bitte, was? Das Kauderwelsch kann keiner lesen oder verstehen.

Aufgrund der bisherigen Schilderung kann ich mit Sicherheit sagen:

Der Oma gehört ein halbes oder ein dreiviertel Haus, sie hat Wohnrecht oder auch nicht, die Erben wollen das Haus aus welchem Grund auch immer an Dich verkaufen und Du darfst einziehen oder auch nicht. Hilft nicht? Kann ich verstehen. Liefer Antworten, dann können wir auch helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich antworte doch ich seh doch selber kaum durch ich kann ja nur das schreiben was ich in den Briefen der Anwältin immer lese.

Laut Gerichtsschreiben gehört Oma die Hälfte des Hauses mit lebenslangen wohnrecht und den Kindern von Opa die andere Hälfte die sie an mich verkaufen wollten da der Preis für das Haus zu hoch ist kann ich es mir aber nicht leisten.

Meine frage muss meine Oma jetzt die Kinder von Opa auszahlen? Wann ja wie lange hat sie Zeit oder muss sie verkaufen wenn sie das geld nicht hat

und darf ich um Oma zu unterstützen trotzdem ins Haus einziehen

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#11
 Von 
fb499487-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hab nochmal nachgefragt. Ja Oma steht normaler Weise 3/4 des Hauses zu.
Aber sie hat einen Handel mit den Kindern von Opa gemacht sie gibt ihr 1/4 auf hat dafür aber lebenslanges wohnrecht

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

WILL sie das machen oder HAT sie das gemacht? Notariell? Weil: Das ist doch total unsinnig. Zumal mit der Idee, dass die anderen Erben ihren Teil des Hauses an Dich verkaufen wollen.

Ich will wirklich nicht nerven, aber Details sind wichtig!

Also, Oma und Opa hatten ein Haus zu je 50%. Opa ist gestorben und hat SEINEN Teil vererbt: 50% an seine Frau, 50% an seine leiblichen Kinder. Es ist immer noch unklar, was im Testament stand - die Verteilung entspricht der gesetzlichen Erbfolge. Also nochmals: WAS STAND GENAU IM TESTAMENT?

Nach dem Erbfall gehört der Oma 75% des Hauses und der Erbengemeinschaft Opas Kinder 25%. Soweit so gut.

Die Erbengemeinschaft hat nun vorgeschlagen, weitere 25% des Hauses von der Oma übernehmen zu wollen und ihr dafür ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Ich habe keine Idee, warum die Oma dieses Angebot annehmen sollte - aus einem Haus, das ihr zu 75% gehört, bekommt man sie ja nicht mit vertretbarem Aufwand raus.

Richtig schräg wird's aber, wenn die Erbengemeinschaft im gleichen Atemzug möchte, dass Du deren 50% (sic!) übernimmst, die dank des Wohnrechts auf dem freien Markt nichts wert sind. Bin mir nicht sicher, ob die nicht nachdenken oder Dich und die Oma über den Tisch ziehen wollen.

Grundstücksgeschäfte müssen immer notariell beurkundet werden. Ist das geschehen?

Und was das Gericht da jetzt mit zu tun hat, ist mir auch noch nicht ganz klar.

0x Hilfreiche Antwort

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