Erbe (3 Kinder)

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Blackstill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe (3 Kinder)

Hallo Leute,

Ich hab mal ein paar Fragen bezüglich Erbe! Und zwar geht es um folgendes, im Dezember '19 ist unsere Mom gestorben. Bis dahin haben unsere Eltern kein Testament gemacht!
Nun ist es bei uns so sch... gelaufen, dass nun im Februar '20 unser Vater auch noch gestorben ist!
Natürlich immer noch kein Testament entstanden, sollte erst gemacht werden!

Nun ist es aber so, wir sind 3 Kinder von den 3 Kindern (2 Kinder von beiden Elternteilen, 1 Kind hat unsere Mutter damals in die Ehe mitgebracht). Unsere Eltern haben in der damaligen DDR geheiratet und das Kind hat ja durch die Heirat der Mutter, ihren Nachnahmen mit angenommen. Allerdings hat unser Vater ihn nie adoptiert!

Jetzt ist es so, dass unsere Eltern 1 Haus + andere Hinterlassenschaften hat. Unser Halbbruder erhofft das Haus zu bekommen, müsste uns aber dann auszahlen. Wieviel steht ihn allerdings zu?

Unsere Vermutung, da unser Vater nie adoptiert hat, dass allein die Immobilie so gerechnet wird:
Haus : 2 (Mutter/Vater)
Teil der Mutter durch 3,
Teil des Vaters durch 2.

Dass hieße ja dann, dass ich und mein Bruder jeweils 41 Prozent erhalten und unser Bruder nur 16 Prozent oder sehen wir dass verkehrt?!?

Ansonsten Erbschein oder Notar welcher Weg wäre besser oder einfacher oder braucht man beides?!?

Gruß Blackstill

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Erst einmal sind beide Erbfälle zu trennen.
Da die Mutter zuerst verstorben ist, sieht die Erbfolge in Quoten so wus:
Vater 1/2, Kinder je 1/6.
Nachem dem Vater sieht es anders aus. Das erste Kind ist rechtlich nicht mit ihm verwandt, sodass seine beiden Kinder je zu 1/2 nach dem Vater geerbt haben.
Wer wieviel bekommt ist eine Frage der Erbauseinandersetzung. Das muss man bzgl. beider Erbfälle getrennt voneinander machen. Hierzu sollte man einen Notar aufsuchen, gerade weil eine Immobilie im Spiel ist

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Hat das Haus beiden Elternteilen gehört?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Dass hieße ja dann, dass ich und mein Bruder jeweils 41 Prozent erhalten und unser Bruder nur 16 Prozent oder sehen wir dass verkehrt?!?


Ja, das seht Ihr verkehrt.

Euer Halbbruder bekommt nur 8,33% (=1/12) und Du und Deine Schwester erhalten je 45,83%.

Den Grund für dieses Ergebnis hat @AR0710 bereits dargestellt.

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#4
 Von 
Blackstill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Loni 12,

Ja das Haus hat beiden meiner Eltern gehört, soviel ich weiß... Da unsere Mom aber als erstes gegangen ist, hat mein Vater es gleich weiterhin übernommen und noch drin gelebt!...
Und was unser Halbbruder ist, so wollte er auch bis meine Mom im Krankenhaus lag und die Ärzte meinten: "Wir sollen nun Abschied nehmen, da sie definitiv die nächsten Tage so nicht überleben kann!" nichts mehr so mit Ihnen zu tun haben!
Meine Mom war davor knapp 5 Jahre bettlägrig, unser Vater stand ihr diese Jahre Tag und Nacht zur Seite. Zu dieser Zeit artetete dass ganze mit Ihnen aus, unsere Mom hatte einen Tag etwas falsches zu Ihn gesagt, woraufhin er den Kontakt abbrach, sich nicht mehr bei Ihnen meldete, nicht ans Telefon ging oder sie geschrieben denn besucht hat! Dass ging gute 2 Jahre so, dann kam unsere Mom mit Sepsis ins Krankenhaus und wir Kinder redeten mit unseren Halbbruder, worauf er langsam wieder Kontakt Aufnahm. Dies war die letzten 3 Jahre so!
Aber zu diesen Zeitpunkt, als dass alles Anfing, sagte er auch zu uns, dass Mutter und Vater für ihn gestorben sind! Er weder etwas vom Erbe möchte, noch sonst irgendetwas!... Leider wurde dies zu diesen Zeitpunkt nicht richtig aufgenommen und somit steht ihn sein Rechtsteil zu. Zu den Ort selbst hat er allerdings gar kein Bezug und was wir Kinder vermuteten, dass er es jetzt nur möchte, weil seine Freundin erhofft groß Kapital zu bekommen (Hartz 4 Frau + Rechtsradikal, hinzu kommt dass mein Bruder Mo bis Sa unterwegs ist (LKW Fahrer))! Sie******rt also ihre Chance!
...

Bei mir sieht dass ganze ein wenig anders aus, allerdings leben wir Aktuell in Baden-Württemberg und mein Mann verdient dort recht gut, ganz auf meinen Anteil möchte ich nicht verzichten, allerdings möchte ich genau so wenig wie mein Bruder, dass es Verkauft wird: Erinnerungen, Elternhaus und unsere Kindheit verbrachten wir komplett hier drin!
Also die einzige Option Vermieten.
Mein Bruder hat Bezug auf den Ort, hat allerdings dass Haus unserer Oma übernommen (Onkel ausgezahlt) und somit braucht er aktuell auch keins, möchte es aber aus den selben Gründen in der Familie lassen!... Meine Tochter ist mit 12 Jahren noch zu jung, mein Neffe mit 9 ebenfalls. Aber die 7 bis 10 Jahre können wir es nicht leer stehen lassen, daher kam für uns als einzige Option vermieten!

Gruß Kerstin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das alles ändert nichts an den Antworten#1 und #3, da die privaten Umstände keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolgen haben.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Blackstill):
a das Haus hat beiden meiner Eltern gehört, soviel ich weiß..


das sollte man schon genau wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Blackstill):
Loni 12,

Ja das Haus hat beiden meiner Eltern gehört, soviel ich weiß... Da unsere Mom aber als erstes gegangen ist, hat mein Vater es gleich weiterhin übernommen und noch drin gelebt!...
Und was unser Halbbruder ist, so wollte er auch bis meine Mom im Krankenhaus lag und die Ärzte meinten: "Wir sollen nun Abschied nehmen, da sie definitiv die nächsten Tage so nicht überleben kann!" nichts mehr so mit Ihnen zu tun haben!
Meine Mom war davor knapp 5 Jahre bettlägrig, unser Vater stand ihr diese Jahre Tag und Nacht zur Seite. Zu dieser Zeit artetete dass ganze mit Ihnen aus, unsere Mom hatte einen Tag etwas falsches zu Ihn gesagt, woraufhin er den Kontakt abbrach, sich nicht mehr bei Ihnen meldete, nicht ans Telefon ging oder sie geschrieben denn besucht hat! Dass ging gute 2 Jahre so, dann kam unsere Mom mit Sepsis ins Krankenhaus und wir Kinder redeten mit unseren Halbbruder, worauf er langsam wieder Kontakt Aufnahm. Dies war die letzten 3 Jahre so!
Aber zu diesen Zeitpunkt, als dass alles Anfing, sagte er auch zu uns, dass Mutter und Vater für ihn gestorben sind! Er weder etwas vom Erbe möchte, noch sonst irgendetwas!... Leider wurde dies zu diesen Zeitpunkt nicht richtig aufgenommen und somit steht ihn sein Rechtsteil zu. Zu den Ort selbst hat er allerdings gar kein Bezug und was wir Kinder vermuteten, dass er es jetzt nur möchte, weil seine Freundin erhofft groß Kapital zu bekommen (Hartz 4 Frau + Rechtsradikal, hinzu kommt dass mein Bruder Mo bis Sa unterwegs ist (LKW Fahrer))! Sie******rt also ihre Chance!
...

Bei mir sieht dass ganze ein wenig anders aus, allerdings leben wir Aktuell in Baden-Württemberg und mein Mann verdient dort recht gut, ganz auf meinen Anteil möchte ich nicht verzichten, allerdings möchte ich genau so wenig wie mein Bruder, dass es Verkauft wird: Erinnerungen, Elternhaus und unsere Kindheit verbrachten wir komplett hier drin!
Also die einzige Option Vermieten.
Mein Bruder hat Bezug auf den Ort, hat allerdings dass Haus unserer Oma übernommen (Onkel ausgezahlt) und somit braucht er aktuell auch keins, möchte es aber aus den selben Gründen in der Familie lassen!... Meine Tochter ist mit 12 Jahren noch zu jung, mein Neffe mit 9 ebenfalls. Aber die 7 bis 10 Jahre können wir es nicht leer stehen lassen, daher kam für uns als einzige Option vermieten!

Gruß Kerstin
.
Wie hh das schon geschrieben hat. Das alles kann man sich sparen zu schreiben. Das hat nicht mit der Erbfolge zu tun.
Es müssen definitiv zwei Erbscheine her. Nur so ist es möglich, dass eine Grundbuchberichtigung herbeigeführt wird. Wenn beide Eltern im Grundbuch eingetragen waren, sind zwei verschiedene Erbengemeinschaft en entstanden. Bzgl. der beiden Eigentumsanteile muss dann eine Erbauseinandersetzung erfolgen.

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