Erbe Ausgeschlagen - Bezugsberechtigt betrieblichen Altersvorsorge - Erbmasse?

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa487058-74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Ausgeschlagen - Bezugsberechtigt betrieblichen Altersvorsorge - Erbmasse?

Hallo zusammen,

aufgrund der Schuldensituation meines Vaters werden mein Bruder und ich das Erbe ausgeschlagen.
Unser Vater ist am 20.02.23 verstorben. Mein Vater war zum Zeitpunkt seines Ablebens: ledig, unverheiratet"

Mein Vater hat eine private/betriebliche Altersvorsorge, da mein Bruder und ich nicht als Kindergeldberichgte Kinder im Sinne des EStG gelten ist die Summe auf ein "Sterbegeld in Höhe von 8000€" begrenzt:

Aus dem Vertrag der BaV geht folgendes hervor:
Bezugsrecht bei Tod: Anspruchsberechtigfe gemäß Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Auszug hierzu aus deren AGB'S : "
Für die Leistungen im Todesfall sind in nachstehender Rangfolge anspruchsberechtigt:

Abs(2)
- der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person im Zeitpunkt ihres
Todes verheiratet war oder der nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit der
versicherten Person bei Tod in gültiger Lebenspartnerschaft lebende
Lebenspartner,

- die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder im Sinne des § 32
Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–3 EStG zu gleichen Teilen.

Abs(3)
Werden die Beiträge von der versicherten Person durch Entgeltumwandlung finanziert,
sind die Anspruchsberechtigungen nach den Absätzen 1 bis 2 ab Beginn der
Entgeltumwandlung unwiderruflich.
Soweit ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht, bedarf dessen Widerruf oder
Änderung der Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten.

Abs(4)
Sind bei Tod der versicherten Person Anspruchsberechtigte im Sinne von Absatz 2 nicht
vorhanden, zahlen wir ein Sterbegeld in Höhe der Versicherungsleistung, höchstens
jedoch den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten, an die Erben der versicherten
Person. Den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten bestimmt die
Aufsichtsbehörde."



Laut den AGB'S der BaV wird das Sterbefeld an die "Erben" der versicherten Person ausgezahlt.
Ich vermute, da wir das Erbe ausschlagen, dass wir demnach keinen Anspruch auf den Erlös der BaV haben ?


-- Editiert von User am 19. März 2023 16:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45027 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von pa487058-74):
Ich vermute, da wir das Erbe ausschlagen, dass wir demnach keinen Anspruch auf den Erlös der BaV haben ?


Das würde ich auch so sehen. Aber fragen kostet ja nichts. Vielleicht werden die Beerdigungskosten ja doch übernommen, wenn man die Rechnung einreicht.

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