hallo
der vater von meiner frau ist vor paar monaten gestorben, war beamter bei der Post sie wusste das er schulden hat deswegen haben alle erben das erbe ausgeschlagen
darauf hin haben wir das erstemal post von der pensionskasse vom vater bekommen das sie einen anspruch hat auf 2 monate geld aus der pensionskasse (sterbegeld oder so) hat und es nicht unter den nachlass fällt, sie hat das schreiben zurück geschick
und nun bekommt sie post von der pensionskasse das es noch eine forderung aus
überzahlten Versorgungsbezügen gegen den Vater gab, die haben das Sterbegeld 2000€ mit der forderung verrechnet (so weit so gut) es sind aber noch 4600€ offen,
die schreiben in dem brief das die postbeamtenversorgungskasse die rest offene forderung trots erbausschlagung prüft.... sich melden werden um vieleicht noch die offene forderung gegen meiner frau geltend zu machen?
Kann es sein wenn man das erbe ausschlägt die postbeamtenversorgungskasse die offene forderung sich von meiner frau holen will???
-- Editier von scooter22 am 29.04.2017 11:07
Erbe Ausgeschlagen Pensionskasse vom gest. Vater will Geld?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wo ist denn das Geld aus den überzahlten Pensionen geblieben? Den Verbleib darf die Pensionskasse natürlich prüfen.
hi
keine ahnung wo das geld geblieben ist oder was der vater damit gemacht hat oder die post sich verrechnet hat..
ich kann mir auch nicht vorstellen wie es zu einer überzahlung von Versorgungsbezügen kommen kann ??
er war ja auch schon rentner und lange nicht mehr bei der post beschäftigt
sie wusste bis dato ja auch gar nicht das der vater eine pensionskasse hat
beim durchforsten der unterlagen nach seinem tod haben wir auch nichts gefunden etc... nur mahnungen etc... dehalb hat sie das erbe auch ausgeschlagen
-- Editiert von scooter22 am 29.04.2017 14:23
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Vielleicht hat die Pensionskasse zu spät vom Tod des Vaters erfahren und deswegen noch 2 Pensionen ausgezahlt.
hi
dann müssen es mehr als 2 sein bei 4600€ überzahlung... vieleicht haben die ja auch länger bezahlt zu lebseiten zb. normal bis 70 und haben bis 71 bezahlt (vater ist 74 geworden) es gibt halt keine unterlagen etc...
und wenn dann haben die nicht aufgepasst den fehler gemacht
wie gesagt mir gehts nur darum ob die pesionskasse das geld trotz erbausschlagung von meiner frau zurückfordern kann
ich denke eher die sollten sich wenn dann an den nachlassverwalter wenden...
-- Editiert von scooter22 am 30.04.2017 08:17
hi noch mal
ich hab das schreiben jetzt mal hochgeladen, vieleich versteh ich das beamtendeutsch auch falsch
http://www.directupload.net/file/d/4711/jj3uw8xt_jpg.htm
es geht mir um den letzten absatz und den txt darüber mit der erbschaft ausgeschlagen....
vieleicht bezieht sich das mit der erbschaft ausgeschlagen... ja auch nur auf die verrechnung mit guthaben und nicht auf den letzten absatz???
oder wie versteht ihr das?
ich habs halt so verstanden wenn man das erbe ausschlägt die trotzdem prüfen um die forderung einzutreiben
Es gibt keine Sippenhaft in Deutschland.
Solange da kein Bescheid gegen ein Erbe erlassen wird, würde ich hier erst einmal rein gar nichts tun.
Zitat:Vielleicht hat die Pensionskasse zu spät vom Tod des Vaters erfahren und deswegen noch 2 Pensionen ausgezahlt.
Das Geld muss sich die Kasse bei denen holen, die sich das Geld illegal angeeignet haben. Die Beweispflicht liegt bei der Kasse.
-- Editiert von vundaal76 am 04.05.2017 15:23
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