Erbe Ausschlagen - Beerdigungsinstitut Lebensversicherung

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mytery
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Ausschlagen - Beerdigungsinstitut Lebensversicherung

Hallo ,

nach dem jetzt alle das Verschuldete Erbe meines Onkels ausgeschlagen haben wurde dem Beerdigungsinstitut von einer Lebensversicherung einen erheblichen Betrag überwiesen wo keiner mit gerechnet hat da von meinen Onkel die Unterlagen nicht aufzufinden waren. Normalerweise bekommt man ja Jährlich einen Versicherungsverlauf. Bekommt das Amtsgericht jetzt das ganze Geld oder kann davon Grabpflege geltend gemacht werden. Es würde nach allen Verbindlichkeiten noch Geld übrig bleiben.
Danke für Eure Antworten

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wer war der Begünstigte der Lebensversicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mytery
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

entsprechend der Erbfolge, also kein spezieller.

Alle Geschwister haben eine Abtretungs Erklärung zu Gunsten des Beerdigungsinstitut unterzeichnet.

Jetzt will das Institut das Geld uns als Scheck aushändigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen