Hallo,
Berliner Testament des Großvaters und seiner zweiten Ehefrau, beide Kinderlos. Großvater hat aus erster Ehe zwei Kinder die als Schlusserben in dem Testament zu gleichen Teilen eingesetzt sind.
Großvater ist verstorben, seine Ehefrau lebt noch und hat das Erbe erhalten. Ein Kind aus erster Ehe ist schon verstorben, das zweite Kind aus erster Ehe ist nun auch verstorben.
Nun stellt sich die Frage ob die Enkel das Erbe ihres Vaters(Kind 2) ablehnen können (da vermutlich überschuldet) ohne den Anspruch auf das Erbes ihres Großvaters nach ableben seiner Frau zu verlieren?
Klausel im Testament:
Ersatzerben:
Sollte einer der beiden vorgenannten Schlußerben vor dem Erbfall versterben oder aus einem
sonstigen Grund nicht Erbe werden, so treten dessen Abkömmlinge entsprechend den Regeln über die
gesetzliche Erbfolge an seine Stelle, mehrere zu gleichen Anteilen. Sind solche nicht vorhanden, so
soll der Erbteil des Weggefallenen dem anderen Schlußerben anwachsen.
Für mich wäre es logisch das ein Ablehnen möglich wäre, da ja Kind 2 nicht geerbt hatte, da verstorben bevor das Testament greift und die Enkel als Ersatzerben genannt sind.
Liege ich da richtig?
Evtl ergibt sich auch noch eine besondere Situation da Kind 2 Grundsicherung bekam, allerdings soweit ich weiß erst 4 Jahre nachdem der Großvater verstorben war.
Erbe Ausschlagen Berliner Testament
29. Oktober 2019
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Frage vom 29. Oktober 2019 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Ausschlagen Berliner Testament
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2019 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
Zitat:Nun stellt sich die Frage ob die Enkel das Erbe ihres Vaters(Kind 2) ablehnen können (da vermutlich überschuldet) ohne den Anspruch auf das Erbes ihres Großvaters nach ableben seiner Frau zu verlieren?
Ja, das können sie. Die Erbfälle sind unabhängig voneinander zu betrachten.
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