Erbe Ausschlagen: abgelehnt?

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)
Erbe Ausschlagen: abgelehnt?

Meine Oma ist gestorben und eine Bekannte meinte zu mir, dass das Ausschlagen eines Erbes auch abgelehnt werden kann. Stimmt das? Ich kann dazu irgendwie nichts finden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Momentum):
Meine Oma ist gestorben und eine Bekannte meinte zu mir, dass das Ausschlagen eines Erbes auch abgelehnt werden kann. Stimmt das? Ich kann dazu irgendwie nichts finden.

Eine Erbschaft kann man innerhalb von sechs Wochen formgerecht ausschlagen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Die Ausschlagung wird vom Nachlassgericht nur "entgegengenommen" und damit ist die Aufgabe des NG erledigt. Eine Prüfung, ob die Ausschlagung wirksam abgegeben wurde, erfolgt nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Stimmt das?


Ja, unter zwei Umständen kann die Ausschlagung abgelehnt werden:

1. Die 6-Wochenfrist ist zum Zeitpunkt der Ausschlagung bereits abgelaufen
2. Das Erbe wurde zuvor bereits angenommen
a) Das Erbe wurde durch ausdrückliche Erklärung angenommen
b) Das Erbe wurde dadruch angenommen, dass man bereits Handlungen durchgeführt hat, die als Erbannahme zu interpretieren sind

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#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Momentum):
Meine Oma ist gestorben und eine Bekannte meinte zu mir, dass das Ausschlagen eines Erbes auch abgelehnt werden kann. Stimmt das? Ich kann dazu irgendwie nichts finden.


Dann musst Du ggf. mit anderen, oder ganz ohne einschränkende Suchwörter googeln. Nicht "Erbausschlagung abgelehnt" sondern ggf. auch "Erbausschlagung unwirksam", oder einfach nur "Erbausschlagung".

In Ergänzung zu den von hh genannten Punkten: Die Ausschlagung kann auch dann für unwirksam erklärt werden, wenn sie

* nicht der in § 1945 BGB bestimmten Form genügt (i.e. via Notar oder persönlich beim Gericht erklären), oder
* an Bedingungen geknüpft wird, z.B. "Falls nur Schulden da sein sollten, schlage ich die Erbschaft aus."

Nachtrag: Ich selbst würde zum Notar gehen: Das ist am sichersten, und kostet nicht viel.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 05.01.2021 16:51

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