Erbe Ausschlagen - sobald etwas aus dem Erbe verkauft wird ist die Erbschaft angetreten?

13. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mytery
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Ausschlagen - sobald etwas aus dem Erbe verkauft wird ist die Erbschaft angetreten?

Hallo mein Onkel ist vor einer Woche Tod aufgefunden worden. Erbberechtigt sind fünf Geschwister die feststellen mußten das mein Onkel verschuldet ist. Alle wollen das Erbe ausschlagen. Jetzt waren sie beim Anwalt um sich nochmal beraten zu lassen und der hat ihnen erzählt das sie das Auto und die Möbel verkaufen dürfen. Der Erlös soll dann auf ein festgesetztes Sparbuch und damit soll die Grabpflege bezahlt werden!Nach dem Verkauf, innerhalb der Frist, soll das Erbe ausgeschlagen werden. Ich kenne es nur so, das sobald etwas aus dem erbe Verkauft wird ist die Erbschaft angetreten. Noch konnte ich die Erben zurück halten . Gibt es solch eine Ausnahme? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde auch nichts nehmen und irgendwie verkaufen für die Beerdigung. Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen setzt die Stadt jemanden ein, der sich um alles kümmert (auch um den Verkauf - um die Beerdigung zu bezahlen).

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#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Werd` ich mir merken.

Laßt den Anwalt doch mal machen.
1. weiss er, was er tut, und
2. haftet er, wenn etwas schief geht.

-- Editiert von Haarhaus am 17.10.2007 17:42:42

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#3
 Von 
Mytery
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten.
Folgendes hat sich noch zugetragen.
Bei einem Telefongespräch was ich mit dem Anwalt führte vertrat ich weiterhin die Meinung nichts aus der Wohnung entfernen zu dürfen. Ich durfte mir sagen lassen das ich keine Paragraphen kenne und das dass alles nichts mit den Verbindlichkeiten zu tun hat. Ich rief dann beim Amtsgericht an für Erbnachlass wo man mir bestätigte das nichts außer Wert gegenstandslose Sachen wie Liebesbriefe oder Bilder entfernt werden dürfen. Einen Tag später war ein Brief vom Anwalt angekommen Im dem er schrieb das nie irgendwelche Sachen vom Erbe veräußert werden sollten. Sondern Zwecks Wohnungsräumung ausgelagert werden sollten (Er selbst hatte sofort einen Käufer für das Auto angerufen der am Nächsten Tag den Wagen holen wollte!) um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen sollten jetzt die Wohnungsschlüssel dem Vermieter ausgehändigt werden. Wo das hingeführt hätte?
:bang:

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#4
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Gehen wir einmal analytisch vor:

Bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft ist die Haftung für Nachlasschulden begrenzt auf den Nachlass, so dass die Erben nichts zu befürchten haben. Die Kernfrage lautet daher: Ab welchem Zeitpunkt ist eine Erbengemeinschaft aufgelöst mit der Folge, dass eine unbeschränkte Haftung eintritt? - Ist der Zeitpunkt der Versilberung des Nachlasses entscheidend oder die Verteilung des Erlöses unter den Erben?

Das muss euch der Anwalt sagen, denn ich sage es euch nicht. Auf die Aussage eines Nachlassgerichts würde ich mich aber nicht verlassen. Die Jungs haften für ihre Auskünfte nicht und so sehen die Infos qualitativ dann auch aus (Gesundes Volksempfinden).

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