sehr geehrte Damen und Herren
Vor 2 Jahren starb meine Mutter. Mein Bruder zog mit unserer Einwilligung (5 Geschwister in der Erbengemeinschaft) die Verwaltung an sich. Ich habe meine Eltern gepflegt und alle notwendigen Dinge erledigt. Die mündliche Absprache war, sie zahlen mir Miete und Unterhalt dafür(vor ihrem Tod stellte mir meine Mutter auch eine Kontovollmacht aus). Sofort nach der Unterschrift sagte mein Bruder, ich muß Quittungen über alle Abhebungen, die ich im namen meiner Mutter getätigt habe, belegen. Natürlich kann ich das nicht, da wir an so etwas nie gedacht haben. Es handelt sich um ca. 80 000€ bei einem Erbe
von ca. 300 ooo€. Davon gingen bereits als Schenkung an alle Geschwister 25 ooo€ als Schenkung an die Geschwister. Das restliche Geld zog ich aus dem Automaten, um alle tägl. Dinge zu bezahlen. Medikamente, Lebensmittel, Putzfrau usw. Da die übrigen Geschwister mir seit 2 Jahren mit dieser Begründung meinen Erbteil verweigern, bin ich jetzt in finanziellen Nöten.
1. Ist es sinnvoll, eine Feststellungsklage einzureichen?
2. Kann ich verlangen, daß mir zumindest ein kleiner Teil des Erbes ausbezahlt wird, um meine Schulden zu tilgen?
3. Mein Bruder verweigert mir , Kopien der betreffenden Kontoauszüge zu schicken (kein Anderkonto). Hab ich hierzu ein Recht? Ich habe auch begründeten Verdacht, daß sich die Geschwister bereits Gelder genommen haben.
4. Was würden Sie mir raten, wenigstens an einen kleinen Teil des Erbes sofort zu kommen, um mich finanziell zu sanieren?
Vielen Dank im voraus für ihre Mühe
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Erbe Auszahlung
19. Mai 2012
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Frage vom 19. Mai 2012 | 19:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Auszahlung
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#1
Antwort vom 19. Mai 2012 | 21:21
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
2. Kann ich verlangen, daß mir zumindest ein kleiner Teil des Erbes ausbezahlt wird, um meine Schulden zu tilgen?
Nein, die Verfügung über den Nachlass ist nur unter Mitwirkung aller Erben möglich. Ist keine Einigung möglich, muss ggf. auf Auseinandersetzung geklagt werden.
3. Mein Bruder verweigert mir , Kopien der betreffenden Kontoauszüge zu schicken (kein Anderkonto). Hab ich hierzu ein Recht?
Wenn du Erbe bist, kann du selbst bei der Bank Kontoauszüge anfordern.
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