Erbe- Beerdigung

17. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 22x hilfreich)
Erbe- Beerdigung

Angenommen ein Mann heiratet zum zweiten Mal. Er und seine neue Ehefrau wohnen im Haus der Ehefrau. Da sie in finanzieller Schieflage ist, steckt er sein ganzes Geld in ihr Haus. Daran ist ja auch nichts auszusetzen, das kann jeder machen, wie er will.
Jetzt stirbt der Mann, hat kein Geld hinterlassen und die Beerdigungskosten, gehen an die Ehefrau und seine Kinder aus erster Ehe. Wie kann man beweisen, das sein ganzes Geld in das Haus der Ehefrau geflossen ist? Oder ist das unmöglich. Über den Zugewinn wäre der Vater auch erbberechtigt gewesen. Aber wie rechnet man dies auf seine Kinder. Davon ganz abgesehen, das da wahrscheinlich nicht viel dabei her raus kommt. Und zu guter Letzt. Die Wohnung gehörte ja den Eheleuten persönlich. Wie werden die Haushaltsgegenstände geteilt. Oder gar nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Die Beerdigungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt.
Ist kein Nachlass vorhanden, ist die Ehefrau verpflichtet
zu zahlen. Ist auch die Ehefrau zahlungsunfähig, sind die Kinder an der Reihe.
Die Ex steht außen vor.Der Hausstand ist nicht teilbar. Der gehört
der neuen Ehefrau. Es sei denn, es sind Wertsachen
wie antike Möbel, Ölgemälde u.s.w. vorhanden.
Das Geld das der Ehemann ins Haus gesteckt hat wird nicht
angerechnet. Einen Zugewinn gibt es nur bei einer Scheidung, nicht im Sterbefall.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8634 Beiträge, 4686x hilfreich)

Einen Zugewinn gibt es nur bei einer Scheidung, nicht im Sterbefall.
Da bist du mal wieder auf dem Holzweg.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html

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