Hallo,
ich habe eine Frage zum vererben einer Eigentumswohnung. Meine Eltern bestizen Sie gemeinsam und Vater wird in Kürze versterben und meine Mutter hat Pflegestufe I.
Was passiert mit der Wohnung, wenn mein Vater tot ist und meine Mutter ins Pflegeheim muss. Es existiert ein Testament, was meiner Mutter die Wohnung vererbt. Muss die Wohnung dann zu Gunsten der Heimkosten verkauft werden? Wenn ja, was kann man tun, um das zu verhindern?
Erbe Eigentumswohnung
6. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2015 | 20:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Eigentumswohnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Oktober 2015 | 21:30
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitat:Muss die Wohnung dann zu Gunsten der Heimkosten verkauft werden?
Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist und die Kosten sonst nicht gedeckt sind: ja
Zitat:Wenn ja, was kann man tun, um das zu verhindern?
Genug sonstiges Vermögen haben, um die Heimkosten zu decken.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 01:11
Von
Status: Weiser (16523 Beiträge, 9303x hilfreich)
Ersatzweise funktioniert auch evtl. folgendes:
a) Die Wohnung vermieten (wenn der Vater tot und die Mutter im Heim ist, steht der Vermietung ja nichts im Wege) und aus den Mieteinnahmen das Heim finanzieren. Dann kommt man evtl. um den Verkauf herum
b) Einen Kredit auf die Wohnung aufnehmen (Kredite mit Immobilien als Sicherheit sind sehr zinsgünstig) und mit dem Geld das Heim bezahlen. Dann ist man zwar verschuldet, aber die Wohnung ist noch da.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 08:36
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Man kann auch die Mutter selbst pflegen, dann muss sie nicht ins Heim, und es fallen damit auch keine Heimkosten an...
Und jetzt?
Schon
267.967
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten