Erbe Eigentumswohnung

6. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sschiemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Eigentumswohnung

Hallo,
ich habe eine Frage zum vererben einer Eigentumswohnung. Meine Eltern bestizen Sie gemeinsam und Vater wird in Kürze versterben und meine Mutter hat Pflegestufe I.
Was passiert mit der Wohnung, wenn mein Vater tot ist und meine Mutter ins Pflegeheim muss. Es existiert ein Testament, was meiner Mutter die Wohnung vererbt. Muss die Wohnung dann zu Gunsten der Heimkosten verkauft werden? Wenn ja, was kann man tun, um das zu verhindern?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Muss die Wohnung dann zu Gunsten der Heimkosten verkauft werden?


Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist und die Kosten sonst nicht gedeckt sind: ja

Zitat:
Wenn ja, was kann man tun, um das zu verhindern?


Genug sonstiges Vermögen haben, um die Heimkosten zu decken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16523 Beiträge, 9303x hilfreich)


Ersatzweise funktioniert auch evtl. folgendes:
a) Die Wohnung vermieten (wenn der Vater tot und die Mutter im Heim ist, steht der Vermietung ja nichts im Wege) und aus den Mieteinnahmen das Heim finanzieren. Dann kommt man evtl. um den Verkauf herum
b) Einen Kredit auf die Wohnung aufnehmen (Kredite mit Immobilien als Sicherheit sind sehr zinsgünstig) und mit dem Geld das Heim bezahlen. Dann ist man zwar verschuldet, aber die Wohnung ist noch da.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Man kann auch die Mutter selbst pflegen, dann muss sie nicht ins Heim, und es fallen damit auch keine Heimkosten an...

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