Mein Vater ist kürzlich verstorben, meine Mutter lebt noch. Ich bin der einzige Sohn, daher würde ich 50% erben, ein Testerment gibt es nicht. Nun möchte ich meiner Mutter jedoch nicht das gemeinsame Geld, welches sie sich erspart haben entziehen, damit Sie für Ihr Leben genügend hat.
Kann ich das Erbe meines Vaters bis zum Tod meiner Mutter aussetzen? Das heißt ich übernehme das vorh. Geld beider erst wenn auch meine Mutter verstorben ist?
-- Editiert von Moderator topic am 11. Februar 2024 22:23
-- Thema wurde verschoben am 11. Februar 2024 22:23
Erbe Eltern?
11. Februar 2024
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Frage vom 11. Februar 2024 | 19:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Eltern?
#1
Antwort vom 11. Februar 2024 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Kann ich das Erbe meines Vaters bis zum Tod meiner Mutter aussetzen? Nein - durch das Erbe ist es Ihr Geld. Sie können Ihr Erbe der Mutter schenken, aber dabei ist dann entsprechend Schenkungsteuer zu zahlen.
damit Sie für Ihr Leben genügend hat. 50 % reichen nicht zum Leben? Wenn das Erbe so klein ist, fällt vielleicht auch keine Schenkungsteuer an...
#2
Antwort vom 12. Februar 2024 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Ich bin der einzige Sohn, daher würde ich 50% erben,
Vom Vermögen des Vaters, also bezogen auf das gemeinsame Geld der Eltern nur 25%.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2024 | 13:01
Von
Status: Richter (8577 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :un möchte ich meiner Mutter jedoch nicht das gemeinsame Geld, welches sie sich erspart haben entziehen, damit Sie für Ihr Leben genügend hat.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Geld.
Zum Nachlass des Vaters gehören alle Konten, bei denen er Kontoinhaber ist. Gemeinsame Konten zählen zur Hälfte zum Nachlass.
#4
Antwort vom 12. Februar 2024 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Geld.
Das ist zwar juristisch richtig. Dennoch ist es nicht ungewöhnlich, dass z.B. Gemeinschaftskonten vorhanden sind und dann wird nur 50% des Kontoguthabens vererbt und davon erbt da Kind dann wiederum 50%, im Ergebnis also 25%.
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