Liebe Foristen,
vielleicht kann mir einer von Ihnen die Rechtssituation erklären:
Mein Großvater starb vor kurzem (Witwer), er hat 2 Söhne, meinen Onkel und meinen Vater.
Mein Vater starb vor 3 Jahren, aber seine Ehefrau, meine Mutter lebt noch.
Weder Vater noch Großvater haben ein Testament hinterlassen.
Ich bin das einzige Kind meiner Mutter, mein Onkel hat mit seiner Frau ebenfalls ein Kind.
Meine Tante (Ehefrau des Onkels) behauptet, das ganze Erbe stünde ihr zu, da meine Mutter nicht das leibliche Kind des Erblassers ist.
Stimmt das?
Steht den Enkeln auch nichts zu?
Ich bedanke mich im Voraus für eine freundliche Aufklärung der Lage
-- Editier von ratsucherrecht123 am 11.12.2016 11:11
Erbe Enkel
11. Dezember 2016
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Frage vom 11. Dezember 2016 | 08:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Enkel
#1
Antwort vom 11. Dezember 2016 | 11:25
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 332x hilfreich)
Kurzfassung: Die Tante redet Unsinn. Gesetzliche Erben sind der Onkel als überlebender Sohn und der TE als Enkel, weil sein Vater vorverstorben ist. Schönen Advent allerseits!
#2
Antwort vom 11. Dezember 2016 | 13:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
Kurze Nachfrage: Wer ist TE?
Und meine Mutter geht leer aus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2016 | 14:47
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 332x hilfreich)
TE ist der Threadersteller, in dem Fall Sie. Ausführliche Auskünfte sollen aber mal andere geben
#4
Antwort vom 11. Dezember 2016 | 15:20
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 229x hilfreich)
Zitat :Meine Tante (Ehefrau des Onkels) behauptet, das ganze Erbe stünde ihr zu, da meine Mutter nicht das leibliche Kind des Erblassers ist.
Stimmt das?
Steht den Enkeln auch nichts zu?
Deine Tante ist ja mal eine! Ihr steht das Erbe genauso wenig zu wie deiner Mutter, da sie ebenfalls nicht das leibliche Kind des Erblassers ist.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind des Erblassers nicht mehr, erben dessen Kinder seinen Anteil (§1924 Abs. 3 BGB ) zu gleichen Teilen (§1924 Abs. 4 BGB ). Du erbst somit den Anteil deines Vaters.
Dein/e Cousin/e erbt dagegen nichts vom Großvater, da dein Onkel als Erbe ja noch lebt (§1924 Abs. 2 BGB ).
Im Hinblick auf deine Tante würde ich mir an deiner Stelle baldmöglichst einen Überblick über das Erbe verschaffen. Dazu könnte es notwendig sein, einen Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen:
https://www.test.de/Gewusst-wie-Erbschein-beantragen-4122672-0/
#5
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 09:27
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17522x hilfreich)
Zitat:Und meine Mutter geht leer aus?
Richtig, Du und Dein Onkel erben zu je 50%.
Und jetzt?
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