Hallo, B ist Erbe von A. C hast einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Außenstehender D hatte noch eine offene Forderung gegenüber dem Erblasser A. Diese Forderung geht ja nun an den Erben B weiter. Die genauen Rahmenbedingungen zur Forderung (Höhe, ob verjährt oder nicht etc.) sind nicht ganz eindeutig. Erbe B ist der Auffassung, dass alles seine Richtigkeit hat und möchte dem D die Forderung begleichen.
C passt das natürlich garnicht, weil es den Nachlass und damit seinen Pflichtteil schmälert. C sagt, dass die Forderung von D nichtig ist. Wer muss sich jetzt damit rumärgern? Ist das ein Fall zwischen Erbe B und Pflichtteiltyp C? Oder ist das ein Fall zwischen Pflichtteiltyp C und dem D?
Kann der Erbe sagen, dass er mit der Forderung nichts zu tun habe. Die Forderung wird von D gestellt, daher soll sich C, wenn nicht damit einverstanden, eben an D wenden?
-- Editiert von User am 14. November 2022 16:02
Erbe Forderung Pflichtteil
14. November 2022
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Frage vom 14. November 2022 | 15:35
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Forderung Pflichtteil
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#1
Antwort vom 14. November 2022 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatKann der Erbe sagen, dass er mit der Forderung nichts zu tun habe. Die Forderung wird von D gestellt, daher soll sich C, wenn nicht damit einverstanden, eben an D wenden? :
Sagen kann B viel, wenn der Tag lang ist.
Das ändert aber nichts daran, dass er prüfen muss, ob die Forderung von D berechtigt ist.
#2
Antwort vom 15. November 2022 | 09:38
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja natürlich, aber angenommen B hält sie nach Prüfung für berechtigt, da sie existiert und festgehalten ist. Wenn das dann der C anders sieht, kann doch B nichts dafür? Dann sollte sich C doch an D wenden, wenn C Fragen hat oder damit nicht einverstanden ist?
-- Editiert von User am 15. November 2022 09:39
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#3
Antwort vom 15. November 2022 | 10:29
Von
Status: Senior-Partner (6466 Beiträge, 1526x hilfreich)
ZitatJa natürlich, aber angenommen B hält sie nach Prüfung für berechtigt, da sie existiert und festgehalten ist. Wenn das dann der C anders sieht, kann doch B nichts dafür? Dann sollte sich C doch an D wenden, wenn C Fragen hat oder damit nicht einverstanden ist? :
D hat mit den Pflichtteilsansprüchen von C nichts zu tun. Der Pflichtteilsanspruch von C ist ein Anspruch von C gegen den Erben B.
Wenn C meint, der Anspruch sei höher, als B es ihm als Pflichtteil auszahlt, muss er gegen B klagen.
Der Pflichtteil berechnet sich aus der Höhe des tatsächlichen Erbes - also des Vermögens des Erblassers abzüglich Bestattungskosten und Verbindlichkeiten (Schulden).
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