Hallo,
die Mutter einer Freundin ist verstorben und hat Bargeldvermögen gehabt.
Der Ehemann der Verstorbenen lebt noch. Es gab keinen Ehevertrag und kein Testament.
Gehört die Hälfte des Vermögens jetzt sowieso dem Ehemann oder ist die komplette Summe Erbmasse??
Also als Beispiel:
Vermögen : 30.000 Euro, 3 Kinder.
Gehören jetzt 15.000,-- schon ohne Erbe dem Ehemann, und die restlichen 15.000,-- sind erbmasse (aslo 7.500,-- der Ehemann und Rest aufgeteilt auf die 3 Kinder) oder ist die Erbmasse 30.000,-- von der der Ehemann 15.000 erbt, und die Kinder jeder 5000,--??
Etwas kompliziert, ich hoffe ihr blickt durch??
Danke
Maus1
Erbe Geld
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Das kommt darauf an, ob das Geld der Verstorbenen direkt zugeordnet werden kann.
Bai Bankkonten hängt es z.B. davon, ab ob nur die Verstorbene oder beide Ehegatten Kontoinhaber waren.
Hallo hh,
es geht um Geld welches bar zu Hause liegt.
Gruß
Maus1
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Wenn eine eindeutige Zuordnung des Geldes zur Mutter möglich ist, dann geht das Geld auch in vollem Umfang in den Nachlass.
Das festzustellen, kann natürlich schwierig werden. Überprüfen kann man aber, von welchem Konto das Geld abgehoben wurde oder wofür sie das Geld erhalten hat.
Es ist jedenfalls nicht so, dass in einer Ehe automatisch alles je zur Hälfte beiden Ehepartnern gehört. Das kann nur für jeden Einzelfall geprüft werden.
"Es ist jedenfalls nicht so, dass in einer Ehe automatisch alles je zur Hälfte beiden Ehepartnern gehört."
Warum gehört in einer Ehe nicht alles was ab Eheschliessung angeschafft wurde beiden gleich??
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"*Smile for a better Day...:)*
*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
quote:
Warum gehört in einer Ehe nicht alles was ab Eheschliessung angeschafft wurde beiden gleich??
Gegenfrage: Warum sollte es denn beiden gleich gehören?
Dass das nicht so ist, wird insbesondere an den persönlichen Gegenständen klar.
Der goldene Ring, den er ihr zu Weihnachten schenkt gehört nur der Frau. Für umgekehrte Geschenke gilt das ebenfalls. Bei Autos ist derjenige, der im Fahrzeugbrief steht, Eigentümer und auch bei solchen Dingen, wie z.B. einem Fahrrad lässt sich eine Zuordnung recht einfach machen.
Bankkonten gehören ebenfalls dem Kontoinhaber und Immobilien demjenigen, der als Eigentümer im Grundbuch steht.
Für viele Hausratgegenstände ist eine Zuordnung nicht so einfach. Im Zweifel gehören sie beiden gemeinsam.
Wenn der Mann z.B. Alleinverdiener ist, dann hat die Frau nicht zwingend ein Recht auf den direkten Zugriff auf das Gehalt, auch wenn das in vielen Ehen so gehandhabt wird.
Der Mann muss der Frau einen angemessenen Unterhalt gewähren und auch Taschengeld zahlen, nicht jedoch einfach die Hälfte des Geldes abliefern oder gar das ganze Gehalt.
Nach einer Scheidung wird aber quasi doch so getan, als ob beiden alles gemeinsam gehört hätte. Dafür sorgt der Zugewinnausgleich. So etwas bräuchte man ja nicht, wenn schon während der Ehe alles neu Angeschaffte beiden gemeinsam gehören würde.
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