Mein Bruder sind gemeinschaftliche Besitzer eines Mehrfamilienhauses ( geerbt). Kann mein Bruder ohne mich zu fragen, oder in Kenntnis zu setzen, seinen Anteil(?), den man ja eigentlich nicht benennen, kann verkaufen?, oder geht ein Verkauf nur gemeinschaftlich, bzw. nur mit meiner Zustimmung?
Bin da etwas unsicher in dieser Frage und bedanke mich
Erbe Haus
19. Dezember 2007
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Frage vom 19. Dezember 2007 | 20:15
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe Haus
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 01:26
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2916x hilfreich)
Hallo Senseo63,
vermeide doch Doppelpostings. Habe bereits im Baurecht/Wohnungsrecht jetzt darauf geantwortet.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 07:37
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank
Wußte nicht, ob meine Frage hier richtig ist
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 09:59
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2916x hilfreich)
Die Frage wäre hier sicher besser untergebracht gewesen, aber nun habe ich halt im anderen Forum geantwortet, vielleicht könnten andere Poster auch das andere Forum nehmen.
#4
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 609x hilfreich)
Der Bruder kann seinen Erbteil durch notariell beurkundeten Vertrag verkaufen (§ 2033 BGB ). Dadurch tritt der Käufer an die Stelle des Bruders.
Und jetzt?
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