Erbe Haus

19. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Senseo63
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe Haus

Mein Bruder sind gemeinschaftliche Besitzer eines Mehrfamilienhauses ( geerbt). Kann mein Bruder ohne mich zu fragen, oder in Kenntnis zu setzen, seinen Anteil(?), den man ja eigentlich nicht benennen, kann verkaufen?, oder geht ein Verkauf nur gemeinschaftlich, bzw. nur mit meiner Zustimmung?

Bin da etwas unsicher in dieser Frage und bedanke mich




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Hallo Senseo63,
vermeide doch Doppelpostings. Habe bereits im Baurecht/Wohnungsrecht jetzt darauf geantwortet.

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#2
 Von 
Senseo63
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank
Wußte nicht, ob meine Frage hier richtig ist

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Die Frage wäre hier sicher besser untergebracht gewesen, aber nun habe ich halt im anderen Forum geantwortet, vielleicht könnten andere Poster auch das andere Forum nehmen.

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 614x hilfreich)

Der Bruder kann seinen Erbteil durch notariell beurkundeten Vertrag verkaufen (§ 2033 BGB ). Dadurch tritt der Käufer an die Stelle des Bruders.

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