Erbe Haus?

7. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2011 07:38:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Haus?

Hallo,
ich hätte mal eine Frage und Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...
mein Opa ist vor einigen Tagen verstorben und schon tritt bei vielen Verwandten die Frage auf wer was erbt...
Zur Info: Mein Opa hatte vier Kinder, mein Vater ist bereits verstorben also würde ich ja an seiner Stelle erben oder? Meinem Opa gehörte ein Haus allerdings vor ca 10 Jahren auf meinem Onkel überschrieben worden.
Jetzt ist die Frage bekommen wir noch einen Pflichtanteil ausgezahlt oder bekommt mein Onkel alles weil die 10 Jahre um sind?wie sieht es mit dem sonstigen Vermögen aus?wird das dann durch die Anzahl der Söhne/Töchter geteilt?ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7781 Beiträge, 4431x hilfreich)

Mein Opa hatte vier Kinder, mein Vater ist bereits verstorben also würde ich ja an seiner Stelle erben oder?
Ja.

Jetzt ist die Frage bekommen wir noch einen Pflichtanteil ausgezahlt oder bekommt mein Onkel alles weil die 10 Jahre um sind
Wenn der Opa das Haus ohne Nießbrauch oder umfassendes Wohnrecht überschrieben hat, gibt es bzgl. des Hauses keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wer letztendlich Erbe ist, hängt davon ab, ob es ein Testament gibt oder nicht.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Erben_und_Vererben.pdf?__blob=publicationFile

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ja, wenn Dein Vater Vorverstärkern ist, treten seine Kinder für ihn in die Erbfolge ein.
Das gilt, soweit nichts anderes geregelt ist.

Hat Dein Opa ein Testament hinterlassen?
Finde raus, ob sich der Opa in seinem Haus ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht im Grundbuch hat eintragen lassen.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.11.2011 07:38:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Antworten!

Ich meine er hatte Wohnrecht bis zu seinem Tod aber da müsste ich mal nachfragen .
Würde das an der Sache etwas ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46299 Beiträge, 16425x hilfreich)

Wenn das Wohn- oder Nießbrauchrecht für das gesamte Haus galt, dann wirkt die 10-Jahresfrist nicht. Es können in so einem Fall auch nach mehr als 10 Jahren von den übrigen Erben noch Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden, deren Berechnung aber so kompliziert ist, dass sie von einem Fachanwalt durchgeführt werden sollte.

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