Hallo,
ich hätte mal eine Frage und Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...
mein Opa ist vor einigen Tagen verstorben und schon tritt bei vielen Verwandten die Frage auf wer was erbt...
Zur Info: Mein Opa hatte vier Kinder, mein Vater ist bereits verstorben also würde ich ja an seiner Stelle erben oder? Meinem Opa gehörte ein Haus allerdings vor ca 10 Jahren auf meinem Onkel überschrieben worden.
Jetzt ist die Frage bekommen wir noch einen Pflichtanteil ausgezahlt oder bekommt mein Onkel alles weil die 10 Jahre um sind?wie sieht es mit dem sonstigen Vermögen aus?wird das dann durch die Anzahl der Söhne/Töchter geteilt?ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Erbe Haus?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Mein Opa hatte vier Kinder, mein Vater ist bereits verstorben also würde ich ja an seiner Stelle erben oder?
Ja.
Jetzt ist die Frage bekommen wir noch einen Pflichtanteil ausgezahlt oder bekommt mein Onkel alles weil die 10 Jahre um sind
Wenn der Opa das Haus ohne Nießbrauch oder umfassendes Wohnrecht überschrieben hat, gibt es bzgl. des Hauses keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Wer letztendlich Erbe ist, hängt davon ab, ob es ein Testament gibt oder nicht.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Erben_und_Vererben.pdf?__blob=publicationFile
-----------------
" "
Ja, wenn Dein Vater Vorverstärkern ist, treten seine Kinder für ihn in die Erbfolge ein.
Das gilt, soweit nichts anderes geregelt ist.
Hat Dein Opa ein Testament hinterlassen?
Finde raus, ob sich der Opa in seinem Haus ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht im Grundbuch hat eintragen lassen.
-----------------
"Lukas 7,23"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ok danke für die Antworten!
Ich meine er hatte Wohnrecht bis zu seinem Tod aber da müsste ich mal nachfragen .
Würde das an der Sache etwas ändern?
Wenn das Wohn- oder Nießbrauchrecht für das gesamte Haus galt, dann wirkt die 10-Jahresfrist nicht. Es können in so einem Fall auch nach mehr als 10 Jahren von den übrigen Erben noch Pflichtteilergänzungsansprüche geltend gemacht werden, deren Berechnung aber so kompliziert ist, dass sie von einem Fachanwalt durchgeführt werden sollte.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten