Hallo, vielleicht kann jemand Auskunft geben?
Eine Tochter erbt von den Eltern Bargeld und eine Immobilie.
Bargeld und Immobilie liegen weit über dem Freibetrag. Nach neuem Erbrecht ist die Immobilie steuerfrei, wenn sie selbst genutzt wird, d.h. die Tochter muss einziehen, um Erbschaftssteuern zu sparen. Nun meine Frage: Welchen Planungszeitraum haben die Erben. Bis wann muss die Immobilie bezogen sein? Wie verfährt man mit Umbau und Umzug? Kann die Immobilie auch für einen Zeitraum X leerstehen, bevor sie genutz wird?
Vielen Dank für Antworten.
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Erbe: Immobilie + Bargeld über Freibetrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sie muss die nutzen, nicht 10 Jahre persönlich einsitzen. Selbstverständlich kann man die auch umbauen, man kann sogar einen Zweitwohnsitz haben....
Und "Bargeld" erbt man doch nicht - so was ist immer ausgegeben bevor man erbt.
Uwe
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Es gilt § 13 ErbStG
:
(1) Steuerfrei bleiben ...
4c.
der Erwerb von Todes wegen des Eigentums ... an einem ... bebauten Grundstück ... durch Kinder ..., soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat ..., die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim)
und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
...
Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, ...
Wie weit man "unverzüglich bestimmt" ausdehnen kann, sollte man sicherheitshalber mit dem FA abklären.
Der Anwendungserlass
http://www.erbschaftsteuer.de/Erbschaftsteuererlass_Anwendung_ErbStRG.pdf
hilft nicht weiter.
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