Erbe Immobilie Schulden

1. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Constanze123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Immobilie Schulden

Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Mein Opa ist leider nach langer schwerer Krankheit im August diesen Jahres verstorben. Er hat kein Testament gemacht. Er hat ein Einfamilienhaus besessen, auf dessen ein Kredit von ca. 110.000 Euro läuft. Der Verkaufswert würde bei ca. 130.000 Euro liegen. Meine Mutti und mein Onkel sind die ersten Erben. Mein Onkel und mein Opa waren die letzten Jahre verstritten. Meine Mutti hat meinem Onkel vorgeschlagen das Haus zu verkaufen, das wollte er aber nicht und ist nun in das Haus eingezogen. Meine Mutti hat daraufhin das Erbe ausgeschlagen. Nun müssen mein Bruder und ich entscheiden, was wir machen. Mein Opa hat mir vor seinem Tod gesagt, dass er nicht möchte, dass mein Onkel das Haus übernimmt. Wir sind nun in einem emotionalen Dilemma. Sollten wir (mein Bruder und ich) das Erbe annehmen? Welche Chancen haben wir, dass mein Onkel dort wieder auszieht?
Vielen Dank für eure Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7311 Beiträge, 4322x hilfreich)

Zitat (von Constanze123):
Meine Mutti hat meinem Onkel vorgeschlagen das Haus zu verkaufen, das wollte er aber nicht und ist nun in das Haus eingezogen. Meine Mutti hat daraufhin das Erbe ausgeschlagen.

... und das alles innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Opas? Wann und wo wurde das Erbe ausgeschlagen?


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#2
 Von 
Constanze123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Meine Mutti hat das Erbe innerhalb der 6 Wochen über einen Notar ausgeschlagen, nachdem mein Onkel gesagt hat, dass er in das Haus einziehen will und damit hat er auch kurz nach dem Ableben meines Opas schon angefangen. Der Notar teilte meiner Mutti dann mit, dass sich das Nachlassgericht bei mir und meinem Bruder melden wird und wir dann ebenfalls eine Entscheidung treffen müssen. Meine Mutti hatte keine Kraft sich mit meinem Onkel auseinander zu setzen, deshalb auch der Ausschlag des Erbes.
Können wir meinen Onkel zwingen wieder auszuziehen? Notfalls über eine Klage?

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Praktikant
(984 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Constanze123):
Können wir meinen Onkel zwingen wieder auszuziehen? Notfalls über eine Klage?


Nein, wieso auch?
Er ist doch (Mit-) Eigentümer, da kann er sein Eigentum doch bewohnen.
Allerdings, wenn er das ganze Haus bewohnt, steht Euch für Euren Anteil (wenn ihr das Erbe annehmt) Nutzungsentschädigung zu. Ihr müsst dann aber im Gegenzug auch den Kredit zu 1/2 tilgen.

Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, was mit dem Haus werden soll, dann bleibt noch die Teilungsversteigerung. Ob das allerdings Sinn macht, wenn das Haus noch mit 110.000 belastet ist, und der Wert nur knapp darüber ist?

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#4
 Von 
Constanze123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ihr müsst dann aber im Gegenzug auch den Kredit zu 1/2 tilgen.


Wir haben darüber nachgedacht, ob das eine Möglichkeit wäre, ihn dazu zu bewegen auszuziehen. Also die Nutzungsentschädigung einzufordern. Allerdings wussten wir nicht, was mit dem Kredit passiert.
Also müssten wir dann auch die Hälfte des Kredits tilgen. Gut zu wissen.

Unser Problem ist, dass mein Onkel nicht viel Geld hat. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass er die Rechnungen nicht zahlen kann und das Haus am Ende an die Bank fällt und zwangsversteigert wird. Das war die größte Angst meines Opas und es würde mir das Herz brechen, wenn das passiert.

Aber was wäre, wenn ich das Erbe annehme und sage, dass ich das Haus bewohnen möchte?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von Constanze123):
Aber was wäre, wenn ich das Erbe annehme und sage, dass ich das Haus bewohnen möchte?


Das wird schlecht gehen, weil ja schon Dein Onkel drin wohnt. Man kann sich dann prächtig vor Gericht darüber streiten und die einzigen, die dabei gewinnen, sind die Anwälte.

Ich sehe hier nur zwei Varianten:
1. Ihr fordert eine Nutzungsentschädigung. Kann der Onkel die Nutzungsentschädigung denn bezahlen?
2. Ihr beantragt die Teilungsversteigerung. Wie hoch ist denn die im Grundbuch eingetragene Grundschuld?

Wenn Ihr ausschlagt, dann hat der Onkel genau das erreicht, was er durch seinen eigenmächtigen Einzug erreichen wollte. Allerdings habt Ihr dann auch keinen Ärger.


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#6
 Von 
Constanze123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es hat sich etwas neues ergeben.
Als meine Oma (die Frau von dem jetzt verstorbenen Opa) vor 5 Jahren verstorben ist, hat meine Mutti das Erbe angenommen, auf Wunsch meines Opas. Danach hatte meine Mutti erst von den Schulden erfahren. D.h. sie steht weiterhin im Kredit als Schuldner, aufgrund des Erbes meiner Oma.

Mein Onkel geht keiner Arbeit nach. Die Bank hat meiner Mutti jetzt "angedroht", dass wenn mein Onkel den Kredit nicht weiter bedienen kann, das Einfamilienhaus meiner Eltern mit der Schuld belastet wird. Das wäre eine Katastrophe.

Könnte man dies mit einer Teilungsversteigerung verhindern?
Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, dass meine Mutti aus dem Kredit rauskommt?

Wir sind gerade ziemlich verzweifelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von Constanze123):
Könnte man dies mit einer Teilungsversteigerung verhindern?


Eine Teilungsversteigerung kann schwierig sein, wenn der Verkehrswert nur knapp über der Grundschuld liegt.

Zitat (von Constanze123):
Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, dass meine Mutti aus dem Kredit rauskommt?


Ja, Deine Mutter könnte die Nachlassinsolvenz beantragen. Damit beschränkt sie ihre Haftung auf den Nachlasswert. Da die Zahlungsunfähigkeit erst mit dem Tod des Opas eingetreten ist, ist der Antrag nach meiner Auffassung auch noch zulässig.

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#8
 Von 
Constanze123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe nun gelesen, dass ein Nachlassinsolvenzverfahren abgelehnt werden kann, wenn die Erbmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Sind damit liquide Mittel gemeint? Das Konto meines Opas war praktisch leer und es existierten keine Ersparnisse.

Wie verhält sich das eigentlich mit der Nutzungsentschädigung? Von dieser müsste ja sowieso die Hälfte des Kredits bedient werden. Aber würde das meine Mutti auch aus der Kreditschuld entlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von Constanze123):
Sind damit liquide Mittel gemeint?


Nein, dann könnte ja fast nie Insolvenz angemeldet werden. Hier ist das Haus vorhanden, so dass nicht mit einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens zu rechnen ist..

Zitat (von Constanze123):
Wie verhält sich das eigentlich mit der Nutzungsentschädigung?


Die muss der Onkel bezahlen. Kann er das denn? Will er das bezahlen?

Zitat (von Constanze123):
Aber würde das meine Mutti auch aus der Kreditschuld entlassen?


Nein.

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