Meine Oma ist 1977 gestorben. Da war ich minderjährig und zudem Bürger der DDR. Meine Oma wohnte in Hannover, war also BRD-Bürger. Laut Verwandten/Bekannten wäre *nichts mehr dagewesen*.
Meine Frage: Kann man nach so langen Jahren überhaupt herausfinden, ob es ein Erbe gab? Was passiert mit Nachlässen in solchem Fall?
Gibt es Möglichkeiten, sich danach zu erkundigen?
Erbe? Informationen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich habe folgendes zusätzlich herausgefunden: Mein Opa hat laut testament alles seiner Frau, meiner Oma vermacht. Das testament meiner Oma fehl(mir). Ich nehme an, ihr Besitz ist an ihre Schwester übergegangen, die ihrerseits in ihrem Testament verfügt hat, dass ihre damalige Haushälterin alles erbt.
Hätten wir, die Enkel bzw. die Großnichten und -neffen nicht einen Anspruch gehabt?
Wie kann ich herausbekommen, ob meine Oma ein Testament gemacht hatte.
Und gibt es irgendwo Informationen über die Erbmase und deren Höhe?
Du könntest auch heute noch gegen diejenigen, die den Besitz Deiner Oma übernommen haben einen Erbschaftsanspruch haben - zumindest wäre er noch nicht verjährt, da noch keine 30 Jahre vergangen sind.
Zurerst müsstest Du oder Ihr Enkel natürlich klären, ob es ein Testament gab. Dies könnte beim zuständigen Nachlassgericht herausgefunden werden - wenn es ein Testament gab, dann ist es dort eröffnet worden und darüber gibt es dann auch eine Akte - müsste das Nachlassgericht / Amtsgericht Hanover sein.
Schwieriger ist es schon herauszufinden, ob und wieviel Nachlass vorhanden war - zwar haben die Erben gegenüber den Besitzern der Erbschaft einen Auskunftsanspruch, der wird sich nach so langer Zeit aber nur schwer realisieren lassen. Am einfachsten geht es noch bei Immobilien. Hier gibt es ja Grundbuchauszüge. Auch Geld und Aktien, die bei der Bank lagen könnten sich noch nachvollziehen lassen - zumindest jetzt müssen Banken eine Meldung über Erbschaften an das Zentralfinanzamt machen - ob das damals schon so war, weiß ich nicht.
Wertgegenstände und Hausrat etc. werden sich aber wohl nur noch schwer zurückverfolgen lassen.
Die Auskunft beim Nachlassgericht können Sie auch selbst einholen. Sie können ja auch schon mal bei der Haushälterin oder den Personen, von denen Sie vermuten, dass sie das Erbe besitzen, anfragen, ob und was sie besitzen oder besessen haben. Wenn hier aber keine Kooperationsbereitschaft besteht, sollten Sie sich einen Anwalt zur Hilfe holen.
Viel Erfolg
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Werter Herr Neubert,
vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreiche Mail. ich habe bereits eine Anfrage an das Nachlassgericht gestellt.
Das mit den 30 Jahren hatte ich auch gehört, ich hoffe nur, dass das dann auch auf mich/Uns zutrifft, denn wir haben im Prinzip ja wirklich nicht gewußt, dass es ein Erbe gab.
Ich glaube nicht, dass im besagten fall Kooperationsbereitschaft besteht, da die Umstände damals schon sehr dubios waren, wie man sich in die Familie *eingschlichen* hat.
Ich werde sehen, wa sich rausfinde.
Vorerst nochmals vielen Dank!
Petra
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